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Knackpunkt Würde

Unser Zwischenfazit zur Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“

In den ersten beiden öffentlichen Anhörungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ wurde mehr als deutlich, dass Österreich im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung dringenden Aufholbedarf hat. Es ist wie so oft, wenn es um wesentliche gesundheitspolitische Fragen geht: Es gibt keine übergeordnete Versorgungsplanung, ein Kompetenz-Wirrwarr und ein wechselseitiges aufeinander Zeigen, wenn es um die Frage geht, wer zahlt. Eine Situation, die nicht tragbar ist und die diese Enquete-Kommission tunlichst und in Zusammenarbeit mit allen Gebietskörperschaften lösen muss, wenn sie ernst genommen werden möchte.

Umso befremdlicher erscheint uns die in der letzten öffentlichen Anhörung aufgeworfene Frage, ob ein soziales Grundrecht auf würdevolles Sterben oder gar eines Sterbehilfeverbots in der Bundesverfassung erforderlich ist. Wir sagen dazu: Nein. Denn durch die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht, ist bereits eine ausreichende grundrechtliche Absicherung gegeben. Außerdem würden die eklatanten Versorgungslücken im Palliativ- und Hospizbereich dadurch nicht geschlossen, die Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen darüber, was er als würdevolles Sterben definiert, hingegen deutlich eingeschränkt.

Selbstbestimmung ist für uns aber etwas Essentielles und sollte aus der Diskussion um ein würdiges Lebensende auch nicht ausgeblendet werden. Vielen diesbezüglichen Fragen, die in den mehr als 670 Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zur Enquete-Kommission aufgeworfen wurden, hat sich dieses Gremium aber bislang nicht angenommen. Dazu gehören etwa auch die Entwicklung der Alterssuizide, das Thema assistierter Suizid und der nicht zu verleugnende Sterbehilfe-Tourismus in Nachbarländer. Diese Auseinandersetzung sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch dem Anliegen selbst schuldig.

Daher unser Vorschlag: Sorgen wir endlich für einen Ausbau des Hospiz- und Palliativangebots durch Festlegung einer Regelfinanzierung. Und zwar in absehbarer Zeit. Und kommen wir dann zu einer Folge-Enquete zusammen, um zu besprechen, was es rechtlich darüber hinaus braucht – und zwar völlig ergebnisoffen und mit einer intensiven Diskussion aller aufgeworfenen Fragen.

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