Mein Eigentum ist mein Eigentum
Laut Statistik Austria wohnt die Hälte der Menschen in Österreich im eigenen Eigentum. Die andere Hälfte wohnt großteils zur Miete, der Wohnraum ist also das Eigentum des Vermieters. Aber was heißt eigentlich Eigentum?
Das Recht auf Eigentum ist keine eigennützige Forderung von Golfplatzbesitzern sondern ein traditioneller und ganz wesentlicher Grundpfeiler der Freiheit jedes Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt. Eigentum ist deshalb ein unverletzliches Grundrecht nach Artikel 5 des Staatsgrundgesetz. Wenn der Gesetzgeber darin eingreift, muss das Ausmaß und die Zweckmäßigkeit doppelt und dreifach überprüft werden.
Im Bereich der Wohnbauten stellen Eigentümer ihre Immobilien gegen einen Mietzins zur Verfügung. Dieser Vorgang ist elementar im Wohnungsmarkt, denn nur so wird genug Wohnraum für alle Wohnungssuchenden bereit gestellt. Für die Eigentümer bedeutet das, dass ihr Kapital (also der Wert ihrer Immobilie) gebunden ist. Dieses Kapital kann nicht veranlagt oder für unternehmerische Zwecke genutzt werden.
Als Politiker muss man sich nun die grundsätzliche Frage stellen, ob man die Rechte der Eigentümer respektiert und das Bereitstellen von Wohnraum als positiven Beitrag wertschätzt. Ich tue das und fordere es auch von meinen Kolleginnen und Kollegen ein. Wer sich dazu bekennt, darf nicht einseitig Panikmache wegen angeblicher böser Absichten der Vermieter betreiben. Jeder Mensch hat ein Recht auf Wohnraum, darum müssen wir uns als Politiker kümmern. Aber wir dürfen dabei nicht die Vermieter als Teufel an die Wand malen, weil sie eines ihrer Grundrechte ausüben. Wer das tut, will vielleicht nur über die eigene politische Ideenlosigkeit hinwegtäuschen.
Mehr Wohnraum zu leistbaren Konditonen erreichen wir, wenn mehr Wohnungen am Markt angeboten werden. Das derzeitige Mietrechtsgesetz verhindert Neubauten und schafft Leerstand. Hier habe ich beschrieben, wie eine Reform des MRG aussehen könnte.
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