Die Wirtschaftskammer schikaniert die eigenen Mitglieder
Ein Mystery Shopper besucht im Weihnachtstrubel des Dezember 2015 mehrere Buchgeschäfte in Vorarlberg und Tirol. Er gibt sich als Lehrer aus und fragt nach einem Rabatt bei der Bestellung eines bestimmten Buches in „Klassenstärke“.
Wer diesem Scheinkunden entgegengekommen ist, hatte wenige Tage später ein Schreiben eines Wiener Rechtsanwaltes im Postkasten. Man habe gegen die Buchpreisbindung verstoßen, daher für das Einschreiten des Anwaltes mehrere hundert Euro zu zahlen und eine Verpflichtungserklärung zu unterfertigen. Der Anwalt bezieht sich auf einen konkreten Auftrag des Fachverbandes für Buch- und Medienwirtschaft in der WKO. Der Fachverband habe auch den Anwalt beauftragt, bei Nichtunterfertigung der Verpflichtungserklärung Klage zu erheben.
So geht die Wirtschaftskammer mit ihren Zwangsmitgliedern um. Während die kleinen Buchhändler im pickelharten Wettbewerb mit dem Onlinehandel (Stichwort: Amazon) stehen, werden sie von der eigenen Berufsvertretung mit Mystery Shoppern schikaniert.
Natürlich schützt die Buchpreisbindung gerade die kleinen Händler. Doch könnte die Kammer genausogut beim Erstvergehen das betreffende Kammermitglied schriftlich ermahnen, anstatt sofort schwere juristische Geschütze aufzufahren.
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