Beamtenschicksal: Die bezahlte Mittagspause
Die Rechtsfrage ist geklärt: Österreichischen Beamten steht eine bezahlte Mittagspause von 30 Minuten zu. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Alle Landes- und Bundesbeamten[1] sind von dieser Entscheidung erfasst. Wenn tatsächlich alle Beamten diese bezahlte Mittagspause in Anspruch nehmen, kostet das die Gemeinschaft der Steuerzahler jährlich mehr als EUR 600 Millionen.
Beamte Durschnittsgehalt brutto (Statistik Austria) | 58.350€ | Arithmetisches Mittel |
Arbeitstage im Jahr (2016) | 207 | gerundet und gewichtet bzgl. höherem Anspruch für ältere Beamte |
Gehalt pro Arbeitstag (8h) | 282€ | |
Gehalt pro halbe Stunde | 18€ | |
Jahreskosten (tägliche Mittagspause x Arbeitstage) | 3.647€ | |
Zahl der Beamten im Bundesdienst (in VBÄ) | 75.201 | |
Zahl Beamte in ausgegliederten Einrichtungen (in VBÄ) | 21.154 | |
Zahl der Beamten im Bundesdienst gesamt | 96.355 | |
Kosten Bund (Zahl der VBÄ x Jahreskosten für Mittagspause) |
351.394.641€ | |
Kosten Burgenland | 4.711.763 € | |
Kosten Kärnten | 15.976.959 € | |
Kosten Steiermark | 22.140.178 € | |
Kosten Tirol | 18.795.994 € | |
Kosten Vorarlberg (anderes Dienstrecht) | 0 € | |
Kosten Salzburg | 13.847.184 € | |
Kosten Oberösterreich | 37.734.216 € | |
Kosten Niederösterreich | 49.415.156 € | |
Kosten Wien | 111.645.431 € | |
Gesamtkosten Österreich | 625.661.522€ | |
Erwerbstätige in Österreich | 4.209.300 | |
Kosten pro Erwerbsätigen in Österreich | 149€ |
Das versteht doch kein Mensch. Die Mittagspause zählt für alle Erwerbstätigen, die nicht selbst Beamte sind, zur Freizeit. Das, was für die Financiers der Beamtenbezüge gilt, soll auch für die Beamten gelten: Das Bedienen von Messer und Gabel bei Tisch erfolgt unbezahlt.
Meine politischen Anstrengungen gelten stets dem Ziel „gleiches Recht für alle“, das heißt gleiche Bedingungen in der Krankenversicherung, gleiches Pensionsrecht und eben gleiches Arbeitszeitrecht.
[1] Mit Ausnahme der Vorarlberger Landesbeamten, weil dort das Gesetz anders formuliert ist.
Peter Csar
13. März 2016 at 17:15Schade, dass Sie sich nicht seriös mit dieser Materie auseinander setzen. Diese Zahlen sind falsch! Nur ein kleines Beispiel: Sie führen das Land Oberösterreich an, dass hier die Mittagspause bezahlt wird (nur das Bundesland Vorarlberg wird von Ihnen nicht als Kostenfaktor angeführt!). Und das stimmt einfach nicht!
Im OÖ Landesdienst ist die Mittagspause in der Frezeit zu konsumieren – wie können Sie das Gegenteil behaupten?
Ich erwarte mir von einem Volksvertreter mehr Redlichkeit und Ehrlichkeit und nicht ein populistisches Beamten-Verunglimpfen!
Gerald Loacker
14. März 2016 at 10:14Sehr geehrter Herr Csar,
Damit wir beide jedenfalls vom Gleichen sprechen: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Formulierung in §48b Beamten-Dienstrechtgesetz in der Sache eindeutig ist: „Es bleiben keine Zweifel übrig, dass die Ruhepause Teil der Dienstzeit ist und somit auch auf die Tagesdienstzeit anzurechnen ist.“ Wir von NEOS haben die Dienstrechte in den Bundesländern geprüft. Und diese entsprechen in allen Ländern außer Vorarlberg von der Formulierung her dem Beamten-Dienstrechtgesetz des Bundes. Auch wenn die Ruhepause in Oberösterreich derzeit nicht bezahlt wird, können uE die Beamten dies in Zukunft einfordern. Wir haben die Kosten dafür berechnet, die entstehen, wenn die Mittagspause nun auf allen Ebenen diesem Gerichtsentscheid entsprechend praktiziert wird.
Auch das Bundesland Salzburg hat bisher nicht bezahlt, die Personalvertretung fordert aber bereits auf Basis des VwGH-Entscheids, dass die Mittagspause künftig bezahlt werde.
Nie habe ich gesagt, dass die Landesbeamten in Oberösterreich tatsächlich in der Vergangenheit ihre Pause bezahlt bekommen haben. Ich habe eine Berechnung vorgelegt, was die bestehende Rechtslage im Lichte der Judikatur in vollem Umfang kostet.