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Das Kon­ten­re­gis­ter: Die fi­nan­zi­el­le Vor­rats­da­ten­spei­che­rung

Die ös­ter­rei­chi­sche Bun­des­re­gie­rung plant ein zen­tra­les Kon­ten­re­gis­ter mit dem Ziel, die Steu­er­hin­ter­zie­hung stär­ker zu be­kämp­fen. Be­trifft also nur Leute mit Dreck am Ste­cken, oder?

Ein Kon­ten­re­gis­ter kann schein­bar nicht viel: Es macht er­sicht­lich, wer wie viele Kon­ten bei wel­chen Geld­in­sti­tu­ten führt. Doch schon al­lein dar­aus las­sen sich erste Rück­schlüs­se auf die Le­bens­um­stän­de von Pri­vat­per­so­nen zie­hen.

  • Per­son A hat ein Konto bei der BAWAG.
  • Per­son B hat meh­re­re Kon­ten bei der Schöl­ler Bank, beim Bank­haus Späng­ler und bei der Wie­ner De­pen­dance der LGT.

Die Be­deu­tung des Kon­ten­re­gis­ters geht aber weit dar­über hin­aus. Es be­wirkt die Ab­schaf­fung des Bank­ge­heim­nis­ses. Zu­griff auf die­ses Re­gis­ter be­kom­men nicht nur Staats­an­wäl­te, son­dern auch Fi­nanz­be­hör­den. Die Öff­nung von Kon­ten soll zwar vor­läu­fig wei­ter­hin nur mit rich­ter­li­chem Be­schluss mög­lich sein. Laut Univ.-Prof. Do­ralt ge­nügt al­ler­dings künf­tig be­reits ein ge­rin­ger Ver­dacht für den be­hörd­li­chen Zu­griff auf alle Bank­da­ten ohne Ein­lei­tung eines Fi­nanz­straf­ver­fah­rens. Die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für die Preis­ga­be jeder fi­nan­zi­el­len Pri­vat­sphä­re sind ge­schaf­fen.

Die ös­ter­rei­chi­schen Grü­nen, grund­sätz­lich Be­für­wor­ter der Re­gie­rungs­li­nie, for­dern daher einen Rechts­schutz­be­auf­trag­ten. Gut ge­meint. Dass die­ser al­ler­dings ab­so­lut nichts be­wirkt, sehen wir bei un­se­ren gro­ßen Nach­barn:

Bei­spiel Deutsch­land

In Deutsch­land gibt es die­ses Kon­ten­re­gis­ter schon seit 2005. Die Zu­grif­fe von Be­hör­den auf Kon­ten sind seit­her förm­lich ex­plo­diert von 8.700 Zu­grif­fen im ers­ten Jahr auf 230.000 Zu­grif­fe im Jahr 2014. Die „Bun­des­schutz­be­auf­trag­te für den Da­ten­schutz und die In­for­ma­ti­ons­frei­heit“, An­drea Voß­hoff , kann nichts tun, außer jähr­lich zu be­rich­ten, dass die Zu­grif­fe auf Kon­ten in die Höhe schnel­len. So heißt es dort im Be­richt zum Kon­ten­re­gis­ter:

„(…) Ur­sprüng­lich ver­folg­tes Ziel war die Aus­trock­nung der Fi­nanz­strö­me des Ter­ro­ris­mus. Die nun­mehr ver­folg­ten Zwe­cke ste­hen hier­mit in kei­ner Ver­bin­dung und sind in ihrer Wer­tig­keit auch nicht mit der Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung gleich­zu­set­zen. [Es…] er­folgt letzt­lich eine an­lass­lo­se Er­fas­sung grund­sätz­lich aller Kon­to­in­ha­ber in Deutsch­land. Da somit der Da­ten­satz be­reits vor­liegt, ob­wohl noch keine Er­klä­rungs­pflicht des Steu­er­pflich­ti­gen be­steht, ist von einer er­heb­li­chen Ein­griff­s­in­ten­si­tät aus­zu­ge­hen, die weit über die ur­sprüng­li­chen Ab­sich­ten des Ge­setz­ge­bers hin­aus das Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung tan­giert.“

Eine fi­nan­zi­el­le Vor­rats­da­ten­spei­che­rung also. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den unter Ge­ne­ral­ver­dacht ge­stellt und über­wacht. Im Zwei­fel schau­en sich die Be­hör­den die Kon­ten an. Das be­rech­tig­te In­ter­es­se am Schutz pri­va­ter Daten bleibt auf der Stre­cke.

Haben die Ehr­li­chen wirk­lich nichts zu be­fürch­ten?

Hier kommt oft der Ein­wand, dass steu­er­ehr­li­che Bür­ger ja nichts zu be­fürch­ten hät­ten. Es gehe um die Steu­er­hin­ter­zie­her.
Na­tür­lich kennt das Fi­nanz­amt Ihr Ein­kom­men. Ein Bank­kon­to er­fasst al­ler­dings weit mehr als nur das Ein­kom­men. Wes­sen Konto ich kenne, des­sen Leben kenne ich! Wie­viel Miete zah­len Sie? Bei wel­chen Ge­schäf­ten kau­fen Sie ein? Wie hoch ist Ihre Te­le­fon- und Strom­rech­nung? Wel­che Zei­tungs­a­bos wer­den ab­ge­bucht? Um wel­che Uhr­zeit und an wel­chen Orten tä­ti­gen Sie Ban­ko­mat­be­he­bun­gen? Wel­che Ver­eins­mit­glieds­bei­trä­ge über­wei­sen Sie? Sie haben eine Wahl­arzt­rech­nung be­gli­chen?

Die Auf­he­bung des Bank­ge­heim­nis­ses durch Ein­rich­tung eines Kon­ten­re­gis­ters öff­net dem Miss­brauch Tür und Tor und macht die Bür­ger glä­sern.

Zu­rück­drän­gung von Bar­geld

Gleich­zei­tig ver­brei­tet sich in Eu­ro­pa die Ten­denz, Bar­geld­trans­ak­tio­nen zu­rück­zu­drän­gen. So darf in Ita­li­en und wohl bald auch in Frank­reich jen­seits von EUR 1.000 nicht mehr in bar be­zahlt wer­den. Für grö­ße­re Be­trä­ge ver­wen­den Sie daher bitte nur noch Bank­trans­fers. Vater Staat möch­te wis­sen, wofür Sie Ihr ver­steu­er­tes Geld aus­ge­ben.

Steu­er­hin­ter­zie­hung

Alles das ge­schieht an­geb­lich, um die Steu­er­hin­ter­zie­hung zu mi­ni­mie­ren. Dabei haben SPÖ und ÖVP nicht er­kannt, wo das Kern­pro­blem liegt: In einem über­di­men­sio­nier­ten Steu­er­staat, des­sen Ab­ga­ben­last die Leis­tungs­trä­ger nicht mehr ver­ste­hen. Um den nim­mer­sat­ten Staat zu fi­nan­zie­ren, muss der letz­te Steu­er­cent lu­kriert wer­den, auch wenn das auf Kos­ten der Bür­ger­rech­te geht. Mehr Steu­ern, mehr Über­wa­chung, mehr Kon­trol­le lau­tet das rot-schwar­ze Re­zept. Auf Kos­ten der Frei­heit.

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