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Der Kammerzwang als Schutz

Die Arbeiterkammer warnt: Ohne Zwangsmitgliedschaft fielen die Kollektivverträge weg.[1] Es drohe gleichsam das arbeitsrechtliche Nirvana. Betriebe könnten sich „aussuchen, ob sie einen Kollektivvertrag anwenden“[2]. Ohne Kammer-Pflichtmitgliedschaft wären daher die Sonderzahlungen und andere Arbeitnehmerrechte in Gefahr. Stimmt das?

Nationale Zwangsmitgliedschaft für Arbeitnehmer kennen in der gesamten EU nur die Staaten Luxemburg und Österreich. Gleichzeitig kann man beobachten, dass die Rechtsposition der Arbeitnehmerschaft beispielsweise in den skandinavischen Ländern, aber auch in den Niederlanden, Deutschland oder Italien durchaus mit der österreichischen mithalten kann, oft sogar stärker ist – ohne Kammerzwang.

Dass arbeitnehmerseitig nicht die AK sondern der auf freiwilliger Mitgliedschaft basierende ÖGB die Kollektivverträge verhandelt, ist bekannt. Weniger verbreitet ist das Wissen um die Tatsache, dass schon heute auch arbeitgeberseitig freiwillige Verbände Kollektivverträge verhandeln. Das sind beispielsweise:

  • Der österr. Zeitschriften und Fachmedienverband[3] für den KV der Journalisten[4]
  • Der Verband der Banken und Bankiers[5] für den Banken-KV[6]
  • Der Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen[7] für den KV für private Sozial- und Gesundheitsorganisationen[8].

Kollektivverträge gibt es also auch ohne Zwangsmitgliedschaft. Ebenso kennen andere europäische Staaten Kollektivverträge (manchmal „Tarifverträge“ genannt), die zwar von freiwilligen Organisationen ausgehandelt werden, aber dennoch Rechtswirkung für die gesamte Branche entfalten[9].

Die Panikmache der Arbeiterkammer in Bezug auf eine mögliche Abschaffung des Kammerzwangs entbehrt also jeder sachlichen Grundlage. Vielmehr sehen hier die wohlsituierten Kämmerer ihre Felle davon schwimmen: Fette Zusatzpensionen, hunderte Millionen Wertpapiervermögen, großzügige Inserate, prächtige Bauten, ausgelagerte Gesellschaften für dunkle Geschäfte abseits jeder Kontrolle – all das könnte der Vergangenheit angehören, wenn der Kammerzwang fiele.

Freiheit vom Kammerzwang macht die Mitglieder zu Kunden, die frei entscheiden, welchen Service sie in Anspruch nehmen. Freie Entscheidungen von freien Bürgerinnen und Bürgern wollen die Kämmerer nicht. Daher schüren sie Angst.

[1] https://www.arbeiterkammer.at/ueberuns/datenundfakten/Die_Pflichtmitgliedschaft.html

[2] https://www.vn.at/politik/2017/10/27/wirbel-um-aus-fuer-pflichtmitgliedschaft.vn

[3] http://www.oezv.or.at/b32m262

[4] http://www.kollektivvertrag.at/kv/journalistische-mitarbeiter-innen-bei-oesterr-zeitschriften-und-fachmedien-ang/journalistische-mitarbeiter-innen-bei-oesterr-zeitschriften-und-fachmedien-rahmen/4315533

[5] https://www.bankenverband.at/verband/mitgliedschaft/

[6] http://www.kollektivvertrag.at/kv/banken-und-bankiers-ang/banken-und-bankiers-rahmen/4321301

[7] https://www.agv-vorarlberg.at/

[8] http://www.kollektivvertrag.at/kv/private-sozial-und-gesundheitorganisationen-vlb-ang

[9] http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5309928/Kein-Kollektivvertrag-mehr-ohne-Kammern

1 Comment
  • zinnsoldat

    8. November 2017 at 7:16 Antworten

    yo, was is mit der wko?

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