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Mehr Wohnraum durch ein neues Mietrecht

Dem österreichischen Wohnungsmarkt geht es nicht gut. In vielen Regionen herrscht Knappheit an Wohnraum, die Menschen finden für sich nur schwer eine Wohnung. Studierende, junge Familien, frisch Zugezogene – sie und viele andere leiden unter dem derzeitigen Mietrecht. Denn allein in der Bundeshauptstadt stehen nach Schätzungen der Stadt Wien zwischen 30.000 und 100.000 Wohnungen einfach leer. Und Neubauten werden viel zu wenig vorangetrieben. Es ist offensichtlich: Hier läuft etwas politisch falsch.

Die Fehlersuche – wo liegt das Problem?

Viele sind der Ansicht, dass sich das Vermieten einfach nicht mehr lohnt. Das derzeitige Mietrecht sieht vor, dass ein unbefristeter Mietvertrag für den Vermieter quasi unkündbar ist, der Mietzins nicht angehoben werden  kann (außer geringfügig nach dem Richtwert) und der Mietvertrag an Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Wahlkinder und Geschwister  quasi „vererbt“ werden kann. Der Vermieter weiß nicht, ob er sein Eigentum in diesem Leben noch einmal selbst nutzen kann. Bei befristeten Verträgen hingegen gilt nach im MRG-Vollanwendungsbereich automatisch ein Mietzins-Abschlag von 25 Prozent, die Vermietung wird also finanziell noch unattraktiver. Der idealistische Ansatz des Mietrechts, die Mieter zu schützen, wurde übertrieben. Das Mietrecht macht den Markt kaputt und schadet damit jedem, der eine neue Wohnung braucht.

Na gut – aber was nun?

Bei bestehenden Mietverträgen soll nichts verändert werden, das ist wichtig. Die folgenden Maßnahmen beziehen sich nur auf neue Mietverträge.

 

1. Das „Vererbungsrecht“ soll auf Ehe- und Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte
Kinder beschränkt werden. (Neuverträge ab 2017!)

Durch das Eintrittsrecht kann der Vermieter den Mietzins nicht an das normale Preisniveau heranführen. Das niedrige Zinsniveau bei Altmietverträgen führt zu einer Diskriminierung von Neumietern, die ungleich höhere Mieten tragen müssen. Außerdem bewirken umfangreiche Eintrittsrechte, dass der Eigentümer oft jahrzehntelang nicht über sein Eigentum verfügen kann und so eine indirekte Enteignung eintritt.

2. Die Mindestdauer für Befristungen von Mietverträgen soll auf 6 Monate gesenkt werden. (Neuverträge ab 2017!)

Eine kürzere Befristung ist besonders von „mobilen“ Mietern, etwa aus beruflichen Gründen, gefragt. Will der Vermieter seine Wohnung nur für die Dauer seines beruflichen Auslandsaufenthalts vermieten oder will er an ein befristetes Mietverhältnis nur einige Monate anhängen, kann er dies derzeit nicht tun, da eine Befristung von mindestens 3 Jahren vorgesehen ist. Auch eine zeitweise Vermietung bis zur Eigennutzung durch Familienmitglieder ist nicht möglich. In solchen Fällen entscheiden sich potenzielle Vermieter sich dann oft dafür, die Wohnung nicht auf dem Markt anzubieten.

3. Unbefristete Mietverträge sollen auch von Seiten des Vermieters kündbar sein, unter Einhaltung einer 12-monatigen Kündigungsfrist. (Neuverträge ab 2017!)

Der Vermieter ist der Eigentümer einer Wohnung und hat Rechte an seinem Eigentum. Möchte er das Mietverhältnis beenden, soll er das nach einer einjährigen Frist auch dürfen. Ansonsten entsteht dasselbe Problem wie bei kurzen Befristungen, nämlich dass Wohnungen überhaupt nicht zur Vermietung angeboten werden. Die in dieser Form bestehenden Regelungen für Ein- und Zweifamilienhäuser belegen, dass freie Bestimmungen in der Praxis ohne Verwerfungen funktionieren.

4. Die Mietvertragsgebühr soll entfallen. (Neuverträge ab 2017!)

Die Besteuerung des Abschlusses von Mietverträgen ist einer von vielen Kostentreibern. Die Bezeichnung „Gebühr“ vermittelt den Eindruck, es handle sich um Entgelt für eine Leistung des Staates. Das ist aber nicht so. Der Gebühr steht keine Leistung gegenüber. Deshalb weg mit der teuren, nutzlosen Gebühr.

5. Geschäftsräume aus dem Mietrecht herausnehmen. (Neuverträge ab 2017!)

Das Mietrechtsgesetz regelt den privaten Wohnungsmarkt. Für Geschäftsräume ist es ungeeignet, weil es Jungunternehmer und KMUs benachteiligt. Wenn wir Geschäftsräume aus dem Mietrecht ausnehmen, stehen mehr freie Flächen am Markt zur Verfügung und die Ungleichbehandlung zwischen privilegierten Alt- und benachteiligten Neumietern endet.

Conclusio: Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt und das Mietrecht reformiert. Stillstand und Reformblockade wird uns nicht weiter bringen. Je mehr politische Ideen zur Erneuerung in die Diskussion gebracht werden, desto besser für die Wohnungssuchenden in Österreich. Denn Leerstand ist nun wirklich kein Zustand.

1 Comment
  • Ronald Pohoryles

    4. Juni 2016 at 11:16 Antworten

    Eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Die Maklerpassage sollte auch noch hinein. Über Punkt 3 könnte man noch diskutieren: Wenn die Beschränkung des „Vererbungsrechts“ eingeführt wird, löst sich das Problem ohnedies und es steht den Vermietern dann ja übrigens auch frei, durch die Flexibilisierung der Vertragsdauer den gewünschten Effekt zu erzielen. Sonst müssten ja wiederum Regelungen gefunden werden, die für bestimmte Kündigungsfälle Sonderbestimmungen eingeführt werden. Bitte Deine Blogs immer auch mit Facebook synchronisieren – geht technisch. Ich habe bisher Deine Blogs nicht abonniert, weil Deine Zuständigkeit im Parlament meine eigene Tätigkeit nur am Rande betrifft. Wenn ich alles lese, was mich politisch interessiert und das von Menschen kommt, die ich schätze, käme ich nicht mehr zum Arbeiten. Ein Hinweis auf Facebook hätte mich dazu gebracht, mehr von Deinen Blogs zu lesen.

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