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Mythen um die Erbschaftssteuer

Nach beinahe anderthalb Jahren „Koste es, was es wolle“, dreht sich die öffentliche Diskussion verstärkt um die Kosten der Coronakrise. Wer zahlt das alles? Neue Steuern sind zwar nicht die kreativste Idee, dafür umso häufiger ein Thema. So ist auch die Erbschaftssteuer in den letzten Wochen wieder vermehrt ins Spiel gebracht worden.

Die Erbschaftssteuer ist eine Mythensteuer. Ihr wird so viel zugetraut, dass mancher griechische Gott ob ihrer Fähigkeiten erblassen würde. Angeblich bringt sie dem Staat viel ein, trifft aber nur ganz wenige Bürger. Sie schließt die Kluft zwischen Arm und Reich, ohne Unternehmen und Arbeitsplätze zu schädigen. Wir finanzieren damit die Pflege, die Universitäten und das wachsende Pensionsloch. Ein Traum!

Sie sollten aber nicht alle Mythen glauben, die Ihnen bildreich erzählt werden.

Mythos 1: Die Erbschaftssteuer bringt viel

Die alte Erbschaftssteuer hat rund EUR 140 Mio im Jahr gebracht, also EUR 0,14 Mrd [1]. Bei einem Bundesbudget von EUR 80,0 Mrd ist diese Summe fast zu vernachlässigen und die ErbSt eher unter „Bagatellsteuer“ einzuordnen.

Mythos 2: Da erwischen wir die wirklich Reichen.

Befürworter der Erbschaftssteuer wollen ja Erbschaften unter EUR 1 Mio ausnehmen.

Die alte Erbschaftssteuer hat bei insgesamt 62.000 Erbschaften im letzten vollen Jahr 2007 genau 16 und im vorletzten (2006) 24 Fälle mit Erbschaften über EUR 1 Mio verzeichnet [2]. Wer also meint, damit ließe sich für das Staatsbudget viel holen, irrt.

Mythos 3: Reiche Leute haben viel Geld auf dem Konto

Auf Grund der Art, wie die Kapitalertragsteuer in Österreich ausgestaltet ist, sind Sparguthaben und Wertpapiere „endbesteuert“, sodass sie ohnehin nicht der Besteuerung unterliegen würden. Befürworter der Erbschaftssteuer werden einwenden, die Regeln der Kapitalertragsteuer könne man ja ändern, dann erreiche man die Spar- und Wertpapiervermögen auch steuerlich. Doch reiche Leute haben ihren Reichtum nicht auf dem Konto liegen. Vielmehr sind die wirklich vermögenden Leute „reich“, weil ihnen Betriebsvermögen gehört. Dieses bei Übergabe an die Erben zu besteuern wäre grober Unfug, weil damit Arbeitsplätze besteuert würden. Hans Rauscher bringt dazu ein Beispiel im „Standard“ mit Bezug auf das Rendi-Wagner-Konzept zur Erbschaftssteuer: „Ein Kleinbetrieb ist sechs Millionen wert. Für Erbschaften zwischen fünf und zehn Millionen ist ein Steuersatz von 30 Prozent vorgesehen, für über zehn Millionen 35 Prozent. Die Steuer fällt auf den Betrag über fünf, beziehungsweise über zehn Millionen an. Der Erbe zahlt entweder aus dem Betrieb oder er muss sich verschulden oder er muss sogar verkaufen – unter Umständen.[3] So kann kein Hotelier sein Hotel an den Nachfolger übergeben.

Mythos 4: Man kann die kleinen Leute verschonen

Man könnte Betriebe ja ausnehmen, sagen manche; zu 85% ausnehmen, meint die SPÖ [4]. Wer die kleinen Leute verschonen und gleichzeitig die Betriebe ausnehmen will, wird keine Einnahmen erzielen. Aber wozu dann das Ganze?

Mythos 5: Ab 1 Mio EUR ist eh niemand von den kleinen Leuten mehr drin.

Das kann sich schnell ändern. Mit der Geldflutung durch die EZB steigen die Preise von Sachwerten seit 2008 in gewaltigem Tempo [5]. Daher kann ein kleines Haus in Innsbruck oder im Vorarlberger Rheintal schon den Wert von EUR 1 Mio erreichen. Wenn man mit den alten steuerlichen Einheitswerten rechnet, geht das zwar nicht. Gerade die Einheitswerte waren aber das Problem, das zur Aufhebung der alten Erbschaftssteuer geführt hat [6]. Entfernt man sich nun von den Einheitswerten und legt einer Erbschaftssteuer die Verkehrswerte zugrunde, erwischt die Steuer sofort und in voller Wucht die Landwirtschaft – dann ist nicht nur ein Berufsstand betroffen, der betriebswirtschaftlich bereits schwer unter Druck steht, sondern es ist zusätzlich der politische Teufel los.

Mythos 6: Die ErbSt löst ein Problem

Die Sozialisten in allen Parteien (Hayek) sehen für alles und jedes die Lösung: mehr Geld ausgeben. Wir können für alles mehr Geld ausgeben und zusätzliche Schulden machen [7]. Koste es, was es wolle [8]. Nur für die Erbschaftssteuer mit ihren (greifen wir hoch) EUR 400 Mio ist das Geldausgeben keine Alternative.

Falls Sie Schulden doch für ein Problem halten: Das aus dem Budget zu stopfende Pensionsloch wächst in dieser Legislaturperiode von EUR 20 Mrd auf EUR 26,7 Mrd. So hoch können die Einnahmen aus einer ErbSt gar nie sein, dass davon budgetär irgendetwas spürbar würde.

Mythos 7: Die ErbSt verringert den Abstand zwischen Armen und Reichen

Den kleinsten Gini-Koeffizienten, also eine niedrige Ungleichheit, weisen die skandinavischen Staaten aus. Norwegen und Schweden, die auf jahrzehntelange Dominanz der Sozialdemokraten zurückblicken, kommen ohne Erbschaftssteuer für ihre Sozialstaaten aus.

Tatsächlich schaufelt auch die Republik Österreich jedes Jahr mehr als EUR 110 Milliarden an Sozialausgaben durchs Budget, rund 30% des BIP [9]. Wenn bei über EUR 110 Milliarden immer noch Armut bleibt, liegt das Problem sicher nicht bei weggefallenen 0,14 Milliarden aus der Erbschaftssteuer. Da muss man sich schon den Sozialstaat genauer ansehen.

Man kann also zur Steuerpolitik stehen, wie man will. Für die Einnahmenstruktur des Bundes ändert eine Erbschaftssteuer genauso wenig wie für den Sozialstaat.

Quellen:

[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00141/SEITE_0019.html

[2] https://www.diepresse.com/5689654/es-trifft-nicht-nur-die-superreichen

[3] https://www.derstandard.at/story/2000108053173/ein-paar-fakten-zur-erbschaftssteuer

[4] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2024921-Wen-die-SPOe-mit-der-Millionaers-und-Erbschaftssteuer-treffen-will.html

[5] https://www.zeit.de/news/2019-12/04/immobilienpreise-in-10-jahren-um-fast-50-prozent-gestiegen

[6] https://www.derstandard.at/story/2795290/vfgh-kippt-erbschaftssteuer

[7] https://taz.de/Geldtheorie-aus-den-USA/!5722161/

[8] https://www.vol.at/das-sagen-kurz-und-kogler-nach-dem-ministerrat/6559087

[9] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2040377-112-Milliarden-Euro-fuer-Sozialleistungen.html

[10] https://www.anwalt.org/erbrecht/

5 Comments
  • Klaus Gruber

    5. Juni 2021 at 7:11 Antworten

    @Mythos 2:
    Die Jahre 2007 und 008 sind schon ein wenig her. Ich weiß, es wird sich nicht viel ändern, wir werden in der Größenordnung immer ungefähr gleich viele Erbschaften per anno haben, aber gibts da nix neueres?

    • Gerald Loacker

      5. Juni 2021 at 9:50 Antworten

      Natürlich wären aktuellere Zahlen spannend. Man kann aber deswegen nur auf die Jahre 2006 und 2007 referenzieren, weil der VfGH die alte Erbschaftssteuer Mitte 2008 aufgehoben hat. Daher kann es keine neueren Zahlen geben. Eine Dimension kann man sich aber auch anhand der alten Zahlen vorstellen – und darum geht es mir.

  • Karlheinz Gfall

    17. Juni 2021 at 15:34 Antworten

    In Deutschland haben wir eine progressive Erbschaftssteuer und in der Schweiz eine Vermögenssteuer und je nach Kanton auch eine Erbschaftsteuer. Meines Erachtens geht es um die Besteuerung von sehr großen Vermögen, die ständig überdurchschnittlich wachsen und sich steuerfrei vermehren (warum steuerfrei, weil Stiftungen, die nichts ausschütten ebenfalls keine Steuern zahlen auf den Vermögenszuwachs) Das heißt Vermögen bis 2 Mio. EUR sollten moderat besteuert werden, dann allerdings ab 10 Mio. mit 0.5% p.a. (ganz wichtig auch Stiftungen, denen auch die Häuser, Autos und Yachten der Stifter und deren Familien gehören und die zum Teil Hunderte Millionen unversteuerte Gewinne angehäuft haben). Sonst ist das ganze in der Tat sinnlos. Für Reiche ist Österreich eine Steueroase, den neben KEST(endet bei 27,5%9 müssen sie nichts bezahlen. Erwerbsarbeit hingegen ist kriminell besteuert in Österreich und es gibt in Europa nur zwei Länder (Belgien und Deutschland, siehe Agenda Austria) wo Arbeit noch ärger besteuert wird. Wir werden von der OECD seit Jahrzehnten ermahnt, die Ungleichheit der Besteuerung von Vermögen und Erwerbstätigkeit zu korrigieren. Klar ist das eine simple Steuererhöhung gar nicht mehr geht bei einer Steuer- und Abgabenquote von 48%, denn damit sind wir schon voll auf der Laffer-Kurve, d.h. wir können Steuern so viel erhöhen wie wir wollen, der Steuerpflichtige wird zu Vermeidung und Schwarzarbeit getrieben, und es kommen nicht mehr Steuern herein.

    • Gerald Loacker

      21. Juni 2021 at 16:31 Antworten

      Lieber Karlheinz Gfall,
      Ausschüttungen aus einer Stiftung unterliegen ja der KESt und waren damit schon endbesteuert, als es noch eine ErbSchSt gab. Für Vermögenssteuern sind Stiftungen ein besonders schwaches Argument, weil nichts schneller aus Österreich verschwindet als eine Stiftung. Die hat ihren Sitz schneller in Liechtenstein, Monaco oder auf Jersey, als ein Finanzminister schauen kann.
      Was die extreme Besteuerung von Arbeit angeht, gebe ich Dir recht. Die wird aber durch eine Erbschaftssteuer auch nicht kleiner.

  • Franz Hruza

    19. Juni 2021 at 19:31 Antworten

    Hallo Gerald, erstens herzliche Gratulation zur heutigen MV-Wahl in den NEOS Vorstand.
    Deine 7 Mythen zur Erbschaftssteuer kann ich unterschreiben. Trotzdem bin ich aus EU-politischen Gründen für eine offene Debatte zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wir haben ja die Vereinigten Staaten von Europa als langfristiges Ziel im Programm, damit sollten wir ein Mindestmaß an Harmonisierung der EU Steuersysteme anstreben. Kaum vorstellbar, dass Deutschland, Frankreich und andere EU-Staaten unser System übernehmen werden. Bei der Schenkungssteuer 0% stören mich schon die offensichtlichen großen Missbräuche, wie z.B. die kürzlich bekanntgewordenen sechsstelligen „Schenkungen“ des Novomatic Eigentümers an sei Team. Wohl kein seltener Einzelfall in Österreich in den letzten Jahren?
    Was hältst Du über eine baldige NEOS-Lab Debatte mit Dir und einigen SteuerexpertInnen zu diesem Thema?
    LG „Donaustadt“ Franz

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