Pensionen: Darf´s ein bisserl mehr sein?
Jedes Jahr am 01.01. werden die Pensionen mit der Inflationsrate erhöht. So sieht es das Gesetz vor.[1] Aber mit dieser Inflationsabsicherung gibt sich keine Regierung zufrieden. Es wird immer noch etwas draufgeben.
Allein die scheidende Regierung aus ÖVP und Grünen hat mehrere Verbesserungen im Pensionsrecht beschlossen:
- Den Frühstarterbonus, mit dem Beitragszeiten vor dem 18. Geburtstag extra aufgewertet werden.
- Eine zusätzliche Erhöhung der Pensionen im ersten Pensionsjahr.
- 2021: Bei einer Inflationsrate von 1,5% eine Erhöhung von bis zu 3,5% für die Mehrzahl der Pensionen. Der Wert von 1,5% wurde für den kleineren Teil angewendet.
- 2022: Bei einer Inflationsrate von 1,8% eine Erhöhung von bis zu 3,0% für die Mehrzahl der Pensionen. Der Wert von 1,8% wurde für den kleineren Teil angewendet.
- 2022: Ein abzugsfreier Teuerungsausgleich von EUR 300,00 im September.
- 2022: Den Überblick konnte man wegen der großen Zahl an Wohltaten leicht verlieren. Die PV hat eine Zusammenstellung[2]
- 2023: Bei einer Inflationsrate von 5,8% eine Erhöhung von bis zu 10,2%. [3]
- 2024: Eine Erhöhung von 9,7% in Höhe der Inflationsrate. Dazu eine Aufwertung der Pensionskonten für alle Neupensionisten von 6,2%.
Und für den 01.01.2025 hat Sozialminister Johannes Rauch im Sozialausschuss vom 10.04.2024 bereits angekündigt, dass es im September wieder einen Nationalratsbeschluss für eine Erhöhung geben werde. Das bedeutet, er hat weitere Zusatzausgaben in Planung. Denn für eine einfache Inflationsabgeltung braucht es keinen Beschluss im Parlament.
Allein in dieser Regierungsperiode sind die Ausgaben des Bundes für Pensionen von EUR 24,3 Mrd (2020) auf EUR 29,5 Mrd (2024) gestiegen, also um 20%. Jeder vierte Steuereuro fließt in die Pensionen, Tendenz steigend.
Bezahlen müssen das die, die jetzt im Erwerbsleben stehen und oft nicht in den Genuss so großzügiger Erhöhungen kommen. Damit verteilt die Regierung von den Jungen zu den Alten um. Fair ist das nicht.
[1] Die Inflationsrate vom August des Vorvorjahres bis zum Juli des Vorjahres ergibt die Pensionserhöhung.
[2] https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.770504&version=1662986296
[3] https://kurier.at/politik/inland/regierung-praesentiert-paket-so-werden-die-pensionen-erhoeht/402168858#:~:text=Die%20Direktzahlung%20wird%20im%20März,8%20Prozent%20%2D%20auf%201.110%20Euro.
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