So wird aus Zwangsbeiträgen ein roter Geldspeicher
Die Arbeiterkammer hat es in den letzten Jahren tatsächlich fertig gebracht, ihr Reinvermögen bis Ende 2014 auf über 256 Millionen Euro zu vergrößern und ihr Finanzvermögen auf über 214 Millionen Euro. Damit ist diese Institution keine Interessenvertretung, sondern eine Zumutung für ihre österreichischen Zwangsmitglieder. Sie hortet eine halbe Milliarde fremdes Geld.
Ich habe in dem Antwortschreiben auf meine parlamentarische Anfrage an den Sozialminister Alois Stöger erschreckenderweise feststellen müssen, dass ein Ende dieser Vermögenssteigerung nicht in Sicht ist. Vielmehr weisen die Zahlen eine steigende Tendenz auf: So hat die Arbeiterkammer ihr Finanzvermögen innerhalb von zehn Jahren mehr als vervierfacht. Diese Tatsache beweist, dass die Arbeiterkammer viel mehr Zwangsbeiträge einnimmt, als sie für ihre gesetzlichen Aufgaben braucht. Geld, welches jetzt in den Taschen der österreichischen Arbeitnehmer fehlt!
Wie die „Presse“ berichtet, investiert die AK diese Finanzmittel auch in Aktien-Einzeltitel. Die marktwirtschaftsfeindlichen Arbeiterkämmerer spekulieren also mit Zwangsbeiträgen an der Börse.
Aufsichtsbehörde über die Arbeiterkammern wäre der Sozialminister. Doch Alois Stöger macht das, was er am besten kann: nichts. Weder gibt es klare Vorgaben für das Vermögensmanagement der Kammer, noch beschränkt eine festgeschriebene Obergrenze die Vermögensreserven der Arbeiterkammer.
Wie auch der ORF.at berichtet, fordern die NEOS aus diesen Gründen nicht nur eine Halbierung der Arbeiterkammer-Umlage, sondern auch eine Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft, damit aus einer finanzwirtschaftlichen Geldmaschine wieder eine sinnvolle aber vernünftige Interessenvertretung für alle österreichischen Arbeitnehmer wird, welche auf freiwilliger Mitgliedschaft beruht. Denn: Wenn die Kammern in Österreich so überzeugt von ihrer Arbeit und ihrem Vermögensmanagement sind, warum wehren sie sich dann so vehement gegen eine Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft? Eine gute Interessenvertretung hat es nach nicht nötig, ihre Mitglieder mit Zwang festzuhalten.
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