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Ärztearbeitszeit: Eine Pseudoreform

Am 23.10.2014 passiert eine Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) den Nationalrat. Dieses Gesetz hat eine lange Vorgeschichte: Bereits im Jahr 1998 berichtet die Parlamentskorrespondenz davon, dass erkannt wurde, dass eine Notwendigkeit besteht, die Ärztearbeitszeit neu zu regeln. 72-Stunden-Wochen sind also schon 1998 als Problem wahrgenommen worden. 2003 wird die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG beschlossen, die 2004 in Kraft tritt. 2014 droht die EU der Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren an, weil diese Richtlinie für den Bereich der Krankenanstalten (KA-AZG) noch immer nicht umgesetzt ist. SPÖ und ÖVP haben nun ein Gesetz vorgelegt, das ohne Begutachtungsverfahren im Schnelldurchlauf beschlossen wird und Übergangsfristen bis Mitte 2021 für die Reduktion der Wochenarbeitszeit von Ärzten auf 48 Stunden im Durchschnitt vorsieht. Bis zur Umsetzung der relevanten EU-Richtlinie vergehen also 18 Jahre (!).

Nun, spät, aber doch, möchte man sagen. Könnte man sagen, wenn nicht weiterhin Ausnahmen von dieser Arbeitszeitbeschränkung vorgesehen wären. Wenn eine einschlägige Betriebsvereinbarung vorliegt, kann nämlich der einzelne Arzt auf die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkung verzichten, also ein sogenanntes „Opt-Out“ vornehmen.  – Ein solches Opt-out gibt es nicht für Hilfsbuchhalter_innen, die nach 50 Arbeitsstunden pro Woche jedenfalls das Büro zu verlassen haben. Das gibt es nur für eine einzige Berufsgruppe: Für Ärzte ist auch nach 48, nach 60 und uU (§ 8 KA-AZG) auch nach 72 Stunden in einer Woche noch nicht Schluss. Auf die Frage im Sozialausschuss, was sich durch die Gesetzesänderung für Ärzt_innen 2015, 2018 und 2021 in puncto Arbeitszeit ändern werde, bekam ich vom Sozialminister keine Antwort. Ich behaupte: Weil sich nichts ändern wird.

Viele Ärzt_innen, das ist heute schon klar, werden von der Möglichkeit des Opt-Out Gebrauch machen. Das schon allein deswegen, weil eine Arbeitszeitverkürzung ohne Gehaltsreform zu massiven Einkommenseinbußen führen wird. Weniger Überstunden bedeuten natürlich weniger Gehalt. Und die muss sich ein Jungarzt/eine Jungärztin finanziell erst einmal leisten können.

Hinzu tritt die Personalsituation in vielen Spitälern: Obwohl die notwendige Arbeitszeitverkürzung seit 11 Jahren bekannt ist, wurde die Personalsituation nicht auf bevorstehende Gesetzesänderungen angepasst. Die Bundesregierung einerseits und die meisten Krankenhausträger andererseits sind sehenden Auges in diese Personalknappheit hineingelaufen.

Und damit sind wir bei jener „Dringlichen Anfrage“ an die Gesundheitsministerin, die ich am 22.10.2014 eingebracht habe: NEOS verlangt eine ganzheitliche Sicht des Reformbedarfs im Gesundheitswesen. Wir kommen nicht weiter, wenn wir im immer nur an kleinen Stellschrauben drehen. Die Arbeitszeit kann nicht ohne Blick auf die Gehaltslogik und die Personalsituation geregelt werden. Und der Spitalsbereich kann nicht reformiert werden, ohne die Auswirkungen auf den niedergelassenen Bereich mitzudenken.

Diese Universalsicht auf das Gesundheitswesen fehlt völlig. Das lässt sich schon allein daran erkennen, dass die Gesundheitsministerin für die Regelung der Ärzteausbildung, die Träger der Krankenanstaltenfür die Bezahlung der Spitalsärzte und der Sozialminister für die Arbeitszeit dieser Spitalsärzte verantwortlich zeichnet.

Und eine Politik von Pseudoverbesserungen und kosmetischen Änderungen tragen wir nicht mit. Das nützt weder den Patient_innen noch den Ärzt_innen.

Demokratiepolitik

Im Vorfeld der Gesetzwerdung ging die Kritik von NEOS unter anderem dahin, dass dieses Gesetz nicht den gewöhnlichen Weg einer Begutachtung gegangen ist. Üblicherweise gibt die Bundesregierung ihre Entwürfe in eine 6-wöchige Begutachtung, die neben den eingeladenen Stakeholdern allen Bürger_innen die Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Diese Stellungnahmen sind auf der Homepage des Parlaments öffentlich einsehbar. Nicht selten kommen im Zuge einer solchen Begutachtung noch Einwände zu Tage, die zu einer Anpassung des Gesetzesentwurfs führen. – Doch bei der gegenständlichen KA-AZG-Novelle fand eine solche Begutachtung nicht statt. SPÖ und ÖVP haben ihre Abgeordneten Spindelberger und Dr. Rasinger einen Initiativantrag einreichen lassen. Auch dieser hätte – ohne Zeitverzögerung – in Begutachtung geschickt werden können. Ein gemeinsamer Antrag von NEOS, Grünen und Team Stronach dazu (Initiative von NEOS) wurde mit rot-schwarzer Ausschussmehrheit abgelehnt. Öffentlichkeit war hier nicht gewünscht. Weder der Bund noch die Länder waren daran interessiert, dass ihre jahrelangen Versäumnisse breit diskutiert worden wären.

NEOS hat in weiterer Folge entschieden, Interessenten zu einem Dialog einzuladen, in dem wir das KA-AZG einer näheren Auseinandersetzung zugeführt haben. Vertreter der Ärztekammer, der Ärzteschaft, der Präsident der Arbeitszeitgesellschaft und Bürger_innen aus allen Berufs- und Bevölkerungsgruppen haben sich beteiligt. Die Ergebnisse dieses Stakeholder-Dialogs mit den wesentlichen Argumenten und Bedenken haben unsere Klubmitarbeiter_innen zusammengefasst, sodass ich sie als Redner von NEOS im Parlament dem zuständigen Sozialminister persönlich übergeben konnte.

Wir holen Österreich den Bürgerinnen und Bürgern zurück. Wir holen sie ins Boot und sind ihr Sprachrohr. Wir packen an und setzen um.

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