Kommen wir ins Gespräch!

NEOS@home

Wir finden, über Politik muss in lockerer und ungezwungener Athmosphäre gesprochen werden. NEOS stehen für Po­li­tik zum An­fas­sen! Laden Sie Freunde, Familie oder Be­kann­te zu Ihnen nach Hause ein und eine/-r un­se­rer Nationalrats- oder Landtagsabgeordneten be­sucht Sie. Gemeinsam gestalten wir Po­li­tik!

[contact-form-7 id="21750" title="NEOS@home"]

Die Bank Austria will ihre Pensionskosten den Steuerzahlern umhängen – nicht mit uns!

Wir NEOS haben eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht, um zu verhindern, dass die Bank Austria ihr betriebsinternes Pensionssystem in die gesetzliche Pensionsversicherung bei der PVA gewinnbringend auslagern kann.

Die EU-Kommission könnte diesen Vorgang untersagen und den Pensionsdeal unterbinden. So wäre der Schaden für den Steuerzahler noch abzuwenden.

Im Dezember wurde für 3.300 Dienstnehmer der Bank Austria eine Betriebsvereinbarung beschlossen, dass diese mit 1. März nicht mehr dem eigenen Bank Austria-Pensionssystem unterliegen, sondern alle diese Mitarbeiter in die gewöhnliche Pensionsversicherung nach dem ASVG/APG, also die allgemeine Pensionsversicherung überführt werden.

Diese Nachricht warf von Beginn an einige Fragen auf. Denn es gilt sicherzustellen, dass dieser Vorgang nicht auf Kosten der Republik Österreich – und damit der Steuerzahler abläuft.

Denn wenn die Unicredit Bank Austria AG 3.300 Mitarbeiter in das ASVG-System überführt, müssten eigentlich die Bank Austria alle Kosten, die diese Überleitung in der Pensionsversicherung verursacht, auch tragen. Zur Feststellung der Vollkosten wären eigentlich komplizierte Berechnungen nötig gewesen. Für jeden Mitarbeiter hätte individuell der Pensionsanspruch berechnet werden müssen, sodass der Überweisungsbetrag auch wirklich kostendeckend festgelegt hätte werden können. Das hätte für die PVA einen enormen Berechnungsaufwand bedeutet. Das ist allerdings ohnehin nicht erfolgt. Es ist also Misstrauen angebracht, unter welchen Umständen diese Übernahme so schnell vonstatten gehen konnte.

Die Unicredit Bank Austria AG gründet die Überführung der Mitarbeiter an die Pensionsversicherungsanstalt auf § 311 ASVG. Hier ergibt sich der nächste Verdachtsmoment, dass die Bank Austria nicht die Gesamtkosten, die bei der Pensionsversicherung entstehen, tragen wird. Denn in diesem § 311 ASVG ist festgelegt, dass für jene überführten Dienstnehmer 7% des letzten Monatsbezuges für alle Dienstmonate im angesprochenen Bank Austria Pensionssystem überwiesen werden müssen. Hier zeigt sich das Problem dieser gesetzlichen Regelung, denn der allgemeine Beitragssatz zur Pensionsversicherung ist insgesamt 22,8% – d.h. diese 7% können niemals zu einer kostenneutralen Übernahme dieser Dienstnehmer_innen führen.

Dass hier versucht wird, auf Kosten der Pensionsversicherung und durch die Ausfallshaftung des Bundes (aller Steuerzahler) die Rückstellungen und Verpflichtungen der Bank Austria zu reduzieren, bestätigt sich dann nochmals mit dem Blick auf die Bilanz der Bank Austria: Für die zu erwartenden Pensionsansprüche der Mitarbeiter gegenüber der Unicredit Bank Austria AG (also die Anwartschaften) hat das Unternehmen in Form von Rückstellungen Vorsorge getroffen. Diese Rückstellungen haben zum 31.12.2014 mehr als 1,9 Milliarden Euro betragen. Mit 31.12.2015 wurden diese Rückstellungen aufgelöst. Gleichzeitig wurde eine neue Rückstellung für den per 01.03.2016 zu zahlenden „Überweisungsbetrag“ an die Pensionsversicherungsanstalt gebildet, die ein Volumen von nur ca. 1,6 Milliarden Euro umfasst.

In Summe hat die Unicredit Bank Austria AG auf Grund dieses Vorgangs gewinnerhöhend Rückstellungen im Volumen von ca. 312 Millionen Euro aufgelöst.

Steht BA noch für Bank Austria oder schon für Beihilfe Austria?

 

Aus unserer Sicht ist dieser Pensionsdeal der Bank Austria und auch die gesetzliche Regelung des § 311 ASVG – der dies angeblich legitimiert – eine unerlaubte staatliche Beihilfe. Denn man darf nicht vergessen, dass hier die Bank Austria aufgrund dieser Überführung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Banken hat. Bei einer Branche, die in Österreich ca. 75.000 Beschäftigte aufweist, handelt es sich mit diesen 300 Millionen also um eine relevante Dimension, die die Marktbedingungen unter den verschiedenen Marktteilnehmern erheblich verzerrt. Damit stellt dieser Pensionsdeal eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar, die es aufgrund geltenden Unionsrecht so nicht geben darf, weshalb wir den Weg einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission wählten.

Dieser Pensionsdeal belastet damit in erster Linie die Pensionsversicherungsanstalt. Wesentlicher Nutznießer des Pensionsdeals ist aber auch die Stadt Wien. Die Stadt Wien haftet bisher für die Pensionsverpflichtungen, die aus der früheren Z-Länderbank stammen, deren Nachfolgerin die Bank Austria ist. Gerade  das macht stutzig, denn Wien versucht damit auf Kosten der Allgemeinheit und der gesamten Republik, Haftungen loszuwerden. Da trifft es sich nur zu gut, dass der Sozialminister dasselbe Parteibuch besitzt wie Wiens Bürgermeister Häupl. Doch eines ist für uns klar: Der österreichische Steuerzahler darf nicht für die Wiener Misswirtschaft zur Kasse gebeten werden.

Die eingebrachte Beschwerde soll damit dieses schamlose Verhalten der Unicredit Bank Austria AG und der Stadt Wien verhindern.

Beschwerde an die Europäische Kommission

beschwerde_2

No Comments

Post a Comment