„Die Teilpension“ oder „Wie Happy Hundstorfer die Republik am Schmäh führt“
Schon bei der Erarbeitung des Regierungsprogramms galt sie als großer Wurf: Die Teilpension. Dementsprechend feiert sich Sozialminister Rudi Hundstorfer für den jetzt vorliegenden Entwurf zur Einführung einer Teilpension: Also sollen ältere Arbeitnehmer ab 62 nur noch in Teilzeit arbeiten, dafür bereits einen Teil der Pension beziehen.
Diese „Teilpension“ ist allerdings blanker Etikettenschwindel. Sie ist nämlich nichts anderes als eine Variante der bisherigen Altersteilzeit, die den Unternehmen statt 90% Kostenersatz wie bei der kontinuierlichen Altersteilzeit nunmehr 100% Kostenersatz bietet. Ein Vergleich:
Teilpension (TP) | Altersteilzeit (ATZ) | |
Geld an den Arbeitnehmer vom | Arbeitgeber direkt | Arbeitgeber direkt |
Kostenersatz an den Arbeitgeber vom | AMS | AMS |
Höhe des Kostenersatzes durch AMS | 100% | 90% |
Höchstdauer | 5 Jahre (3J TP plus 2J ATZ) | 5 Jahre |
Niedrigere Pension wegen früheren Pensionsantritts (Abschläge) | Nein | Nein |
An der Teilpension ist nichts neu. 100%-igen Kostenersatz bei Altersteilzeit hat es in den Anfängen der Altersteilzeit schon einmal gegeben. Wozu denn das Ganze? Wem nützt die Aktion:
- Unternehmen, die Mitarbeiter bis zum Alter von 65 bisher in Altersteilzeit behalten haben, können künftig stattdessen eine Teilpension vereinbaren. Damit reduzieren sich die Mehrkosten einer Altersteilzeit-Lösung für das Unternehmer von 10% auf null.
- Arbeiterkammer und ÖGB haben sich durchgesetzt, denn sie wollten verhindern, dass für eine vorzeitig bezogene Teilpension auch Abschläge von der Pensionshöhe berechnet werden.
- Der Sozialminister ist der große Sieger. Denn ein „Teilpensionist“ zählt in der Statistik nicht als Pensionist, sondern als Erwerbstätiger. Und Rudi Hundstorfer wird uns wieder Statistiken zeigen, die ein steigendes Pensionsalter vorgaukeln.
Überhaupt nichts haben von dieser Reform aber wesentliche Interessenten an einem funktionierenden Pensionssystem:
- Frauen profitieren schon deswegen gar nicht, weil für sie nach wie vor das Regelpensionsalter 60 gilt. Teilpension gibt es ab 62 Jahren.
- Männliche Arbeitnehmer profitieren deswegen nicht, weil es für sie keinen Unterschied macht, ob sie ab 62 in Altersteilzeit oder in Teilpension sind.
- Der Finanzminister zahlt drauf, weil er die Mehrkosten tragen muss, die entstehen, weil Arbeitnehmer in Teilpension statt in Altersteilzeit sind.
- Die Jungen dürfen die Mehrkosten in Form von höheren Schulden und höherem Zinsendienst tragen.
Sozialminister „Happy Rudi“ Hundstorfer hat wieder einmal die ganze Republik am Schmäh geführt. Und er scheint mit seiner Taktik Recht zu haben: Sie geht ja auf.
Bild: © Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles / Mike Ranz
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