Ein Außenminister versucht Sozialpolitik – und sollte es besser bleiben lassen
Letzte Woche zettelte Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz eine Diskussion über den Zugang zu Sozialleistungen von EU-Bürgern in Österreich an. Betrachtet man seine Aussagen näher, so zeigt sich, dass er nicht besonders viel Ahnung zu haben scheint.
Dementsprechend musste er seine Äußerungen bereits relativieren, um ihnen noch einen Rest von Richtigkeit zu retten. Der Hintergrund ist aber offensichtlich: Statt den Rechten in ihrer Ausländer-Hetze Wind aus den Segeln zu nehmen, stimmen Kurz und die ÖVP in den Populisten-Chor ein. Dabei stellt er eines der wesentlichen Grundrechte und eine der wichtigsten Freiheiten und Errungenschaften der Europäischen Union in Frage – die Niederlassungsfreiheit/Personenfreizügigkeit!
Am Freitag forderte Kurz im Interview mit dem Kurier, den Zugang von EU-Bürgern zu Sozialleistungen einzuschränken. Explizit erwähnte er hierbei die Mindestsicherung. Auf diese solle man nicht mehr sofort nach kurzer Erwerbstätigkeit Anspruch haben, sondern sich den Anspruch erarbeiten müssen.
Diese Aussage des Außenministers ist vor allem deswegen bemerkenswert, da es gar nicht möglich ist, bereits nach kurzer Erwerbstätigkeit – überspitzt formulierte er: „nach einem Tag“ – Anspruch auf Mindestsicherung zu erwerben. Denn in § 51 Abs. 1 Z 2 der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sind die Voraussetzungen klar geregelt:
„§ 51. (1) Auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie sind EWR-Bürger zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie […]
- für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, […]“
Im Kurier-Interview macht Kurz außerdem deutlich, dass man den EU-Bürgern selbstverständlich Leistungen zuerkennen müsse, die ihnen aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit zustehen. Er nennt hier ausdrücklich die Arbeitslosenversicherung oder auch die Kinderbeihilfe. Denn immerhin würden, so Kurz, die ausländischen Arbeitnehmer_innen dafür auch Beiträge zahlen.
Nicht lange ließ auch die nicht sonderlich fundierte Aussage des schwarzen Parteisekretärs Blümel auf sich warten, der glaubhaft machen wollte, dass kurze Zeiten der Anwartschaften zum Bezug unzähliger Sozialleistungen genügten. Immerhin anerkannte er, dass man Anwartschaften erfüllen müsse und sprach, anders als der Außenminister, davon, dass man diese Leistungen nach wenigen Tagen erhalte.
Anscheinend muss innerhalb der ÖVP-Parteizentrale am Freitag plötzlich Panik ausgebrochen sein, als klar wurde, dass die vom Außenminister herangezogene Mindestsicherung als Angriffspunkt in dieser Debatte nicht taugt. Blümel musste irgendwie die Peinlichkeit vertuschen, dass der ÖVP-Regierungs-Jungstar Kurz einfach hohle Phrasen von sich gibt und inhaltlich mit Unwissen glänzt. In dieser Unwissenheit liegt wohl die einzige Erklärung, weshalb der Außenminister eine parlamentarische Anfrage der FPÖ als Grundlage für seine Argumentation heranzog: Auf Basis dieser Anfrage und deren Beantwortung argumentierte der Außen- und Integrationsminister dann, dass Familienbeihilfe für Kinder bezahlt werde, die gar nicht in Österreich leben. Er leitete daraus die Forderung ab, dass die Familienbeihilfe in ihrer Höhe davon abhängig gemacht werden solle, wo das Kind lebt.
Interessant an diesem neuen Vorschlag ist, dass die Familienbeihilfe aufgrund des Dienstgeberbeitrages in den Familienlastenausgleichsfonds – also im Wege von lohnabhängigen Sozialabgaben – finanziert wird, die für jeden Arbeitnehmer geleistet werden müssen, also auch für ausländische EU-Bürger die in Österreich arbeiten. Tatsächlich stehen diesen Familienbeihilfen also konkrete Beiträge gegenüber. Noch einen Tag zuvor hatte der Außenminister noch argumentiert, dass man eben solche Leistungen, die sich durch Einzahlungen aufgrund einer Erwerbstätigkeit begründen, nicht streichen oder kürzen wolle.- Andere Regierungsmitglieder würden einen solchen Flip-Flop innerhalb von 24 Stunden wohl als „situationselastisch“ bezeichnen.
Noch interessanter am Vorschlag des Außenministers ist in diesem Zusammenhang, was in der Beantwortung der FPÖ-Anfrage durch das Familienministerium außerdem steht: Denn der Anfragesteller, FPÖ-Abg.z.NR Peter Wurm, wollte natürlich wissen, ob denn nicht eine Anpassung der Familienbeihilfe an das Preisniveau jenes Landes angedacht sei, in dem das Kind lebt.
Darauf antwortete Familienministerin Karmasin (ebenfalls ÖVP), dass dies EU-rechtlich problematisch seit und verwies auf laufende Gespräche: „Zur grundsätzlichen Thematik des Leistungsexportes gibt auf Initiative von Großbritannien bereits Gespräche auf EU-Ebene, an denen auch Österreich mitwirkt. Ziel dieser Gespräche ist es, eine sachliche und vereinfachte Koordinierung in Bezug auf die Familienleistungen zu erreichen.“
Hier eine Positionierung der Familienministerin herauszulesen ist kaum möglich. Vor allem kann man aus dieser Antwort nicht ableiten, dass die Familienministerin vom Vorschlag des FPÖ-Abgeordneten sonderlich angetan ist. – Ihr Parteikollege, der Integrationsminister, ist es sehr wohl.
Daher ist es wiederum spannend, wenn am Montag plötzlich der Pressesprecher der Familienministerin auf Twitter bekannt gibt, dass hier das Familienministerium vollkommen auf Linie mit den Aussagen und Forderungen des Außenministers sei.
Auch wenn der Außenminister stets die Wichtigkeit der Niederlassungsfreiheit betont, scheinen die beschriebenen Positionswechsel nur aus einem Grund plausibel: Die ÖVP übernimmt aus Angst vor der FPÖ irgendwelche Forderungen– ob diese mit den eigenen Grundeinstellungen vereinbar sind oder nicht, ist dabei völlig nebensächlich. Wer braucht schon Grundsätze.
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