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Ein Au­ßen­mi­nis­ter ver­sucht So­zi­al­po­li­tik – und soll­te es bes­ser blei­ben las­sen

Letz­te Woche zet­tel­te Au­ßen- und In­te­gra­ti­ons­mi­nis­ter Se­bas­ti­an Kurz eine Dis­kus­si­on über den Zu­gang zu So­zi­al­leis­tun­gen von EU-Bür­gern in Ös­ter­reich an. Be­trach­tet man seine Aus­sa­gen näher, so zeigt sich, dass er nicht be­son­ders viel Ah­nung zu haben scheint.

Dem­entspre­chend muss­te er seine Äu­ße­run­gen be­reits re­la­ti­vie­ren, um ihnen noch einen Rest von Rich­tig­keit zu ret­ten. Der Hin­ter­grund ist aber of­fen­sicht­lich: Statt den Rech­ten in ihrer Aus­län­der-Het­ze Wind aus den Se­geln zu neh­men, stim­men Kurz und die ÖVP in den Po­pu­lis­ten-Chor ein. Dabei stellt er eines der we­sent­li­chen Grund­rech­te und eine der wich­tigs­ten Frei­hei­ten und Er­run­gen­schaf­ten der Eu­ro­päi­schen Union in Frage – die Nie­der­las­sungs­frei­heit/Per­so­nen­frei­zü­gig­keit!

Am Frei­tag for­der­te Kurz im In­ter­view mit dem Ku­rier, den Zu­gang von EU-Bür­gern zu So­zi­al­leis­tun­gen ein­zu­schrän­ken. Ex­pli­zit er­wähn­te er hier­bei die Min­dest­si­che­rung. Auf diese solle man nicht mehr so­fort nach kur­zer Er­werbs­tä­tig­keit An­spruch haben, son­dern sich den An­spruch er­ar­bei­ten müs­sen.

Diese Aus­sa­ge des Au­ßen­mi­nis­ters ist vor allem des­we­gen be­mer­kens­wert, da es gar nicht mög­lich ist, be­reits nach kur­zer Er­werbs­tä­tig­keit – über­spitzt for­mu­lier­te er: „nach einem Tag“ – An­spruch auf Min­dest­si­che­rung zu er­wer­ben. Denn in § 51 Abs. 1 Z 2 der Nie­der­las­sungs- und Auf­ent­halts­ge­set­zes sind die Vor­aus­set­zun­gen klar ge­re­gelt:

„§ 51. (1) Auf Grund der Frei­zü­gig­keits­richt­li­nie sind EWR-Bür­ger zum Auf­ent­halt für mehr als drei Mo­na­te be­rech­tigt, wenn sie […]

  1. für sich und ihre Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen über aus­rei­chen­de Exis­tenz­mit­tel und einen um­fas­sen­den Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz ver­fü­gen, so dass sie wäh­rend ihres Auf­ent­halts weder So­zi­al­hil­fe­leis­tun­gen noch die Aus­gleichs­zu­la­ge in An­spruch neh­men müs­sen, […]“

Im Ku­rier-In­ter­view macht Kurz au­ßer­dem deut­lich, dass man den EU-Bür­gern selbst­ver­ständ­lich Leis­tun­gen zu­er­ken­nen müsse, die ihnen auf­grund ihrer Er­werbs­tä­tig­keit zu­ste­hen. Er nennt hier aus­drück­lich die Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung oder auch die Kin­der­bei­hil­fe. Denn im­mer­hin wür­den, so Kurz, die aus­län­di­schen Ar­beit­neh­mer_in­nen dafür auch Bei­trä­ge zah­len.

Nicht lange ließ auch die nicht son­der­lich fun­dier­te Aus­sa­ge des schwar­zen Par­tei­se­kre­tärs Blü­mel auf sich war­ten, der glaub­haft ma­chen woll­te, dass kurze Zei­ten der An­wart­schaf­ten zum Bezug un­zäh­li­ger So­zi­al­leis­tun­gen ge­nüg­ten. Im­mer­hin an­er­kann­te er, dass man An­wart­schaf­ten er­fül­len müsse und sprach, an­ders als der Au­ßen­mi­nis­ter, davon, dass man diese Leis­tun­gen nach we­ni­gen Tagen er­hal­te.

An­schei­nend muss in­ner­halb der ÖVP-Par­tei­zen­tra­le am Frei­tag plötz­lich Panik aus­ge­bro­chen sein, als klar wurde, dass die vom Au­ßen­mi­nis­ter her­an­ge­zo­ge­ne Min­dest­si­che­rung als An­griffs­punkt in die­ser De­bat­te nicht taugt. Blü­mel muss­te ir­gend­wie die Pein­lich­keit ver­tu­schen, dass der ÖVP-Re­gie­rungs-Jung­star Kurz ein­fach hohle Phra­sen von sich gibt und in­halt­lich mit Un­wis­sen glänzt. In die­ser Un­wis­sen­heit liegt wohl die ein­zi­ge Er­klä­rung, wes­halb der Au­ßen­mi­nis­ter eine par­la­men­ta­ri­sche An­fra­ge der FPÖ als Grund­la­ge für seine Ar­gu­men­ta­ti­on her­an­zog: Auf Basis die­ser An­fra­ge und deren Be­ant­wor­tung ar­gu­men­tier­te der Au­ßen- und In­te­gra­ti­ons­mi­nis­ter dann, dass Fa­mi­li­en­bei­hil­fe für Kin­der be­zahlt werde, die gar nicht in Ös­ter­reich leben. Er lei­te­te dar­aus die For­de­rung ab, dass die Fa­mi­li­en­bei­hil­fe in ihrer Höhe davon ab­hän­gig ge­macht wer­den solle, wo das Kind lebt.

In­ter­es­sant an die­sem neuen Vor­schlag ist, dass die Fa­mi­li­en­bei­hil­fe auf­grund des Dienst­ge­ber­bei­tra­ges in den Fa­mi­li­en­las­ten­aus­gleichs­fonds – also im Wege von lohn­ab­hän­gi­gen So­zi­al­ab­ga­ben – fi­nan­ziert wird, die für jeden Ar­beit­neh­mer ge­leis­tet wer­den müs­sen, also auch für aus­län­di­sche EU-Bür­ger die in Ös­ter­reich ar­bei­ten. Tat­säch­lich ste­hen die­sen Fa­mi­li­en­bei­hil­fen also kon­kre­te Bei­trä­ge ge­gen­über. Noch einen Tag zuvor hatte der Au­ßen­mi­nis­ter noch ar­gu­men­tiert, dass man eben sol­che Leis­tun­gen, die sich durch Ein­zah­lun­gen auf­grund einer Er­werbs­tä­tig­keit be­grün­den, nicht strei­chen oder kür­zen wolle.- An­de­re Re­gie­rungs­mit­glie­der wür­den einen sol­chen Flip-Flop in­ner­halb von 24 Stun­den wohl als „si­tua­ti­ons­elas­tisch“ be­zeich­nen.

Noch in­ter­es­san­ter am Vor­schlag des Au­ßen­mi­nis­ters ist in die­sem Zu­sam­men­hang, was in der Be­ant­wor­tung der FPÖ-An­fra­ge durch das Fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um au­ßer­dem steht: Denn der An­fra­ge­stel­ler, FPÖ-Abg.​z.​NR Peter Wurm, woll­te na­tür­lich wis­sen, ob denn nicht eine An­pas­sung der Fa­mi­li­en­bei­hil­fe an das Preis­ni­veau jenes Lan­des an­ge­dacht sei, in dem das Kind lebt.

Dar­auf ant­wor­te­te Fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Kar­ma­sin (eben­falls ÖVP), dass dies EU-recht­lich pro­ble­ma­tisch seit und ver­wies auf lau­fen­de Ge­sprä­che: „Zur grund­sätz­li­chen The­ma­tik des Leis­tungs­ex­por­tes gibt auf In­itia­ti­ve von Groß­bri­tan­ni­en be­reits Ge­sprä­che auf EU-Ebe­ne, an denen auch Ös­ter­reich mit­wirkt. Ziel die­ser Ge­sprä­che ist es, eine sach­li­che und ver­ein­fach­te Ko­or­di­nie­rung in Bezug auf die Fa­mi­li­en­leis­tun­gen zu er­rei­chen.“

Hier eine Po­si­tio­nie­rung der Fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin her­aus­zu­le­sen ist kaum mög­lich. Vor allem kann man aus die­ser Ant­wort nicht ab­lei­ten, dass die Fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin vom Vor­schlag des FPÖ-Ab­ge­ord­ne­ten son­der­lich an­ge­tan ist. – Ihr Par­tei­kol­le­ge, der In­te­gra­ti­ons­mi­nis­ter, ist es sehr wohl.

Daher ist es wie­der­um span­nend, wenn am Mon­tag plötz­lich der Pres­se­spre­cher der Fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin auf Twit­ter be­kannt gibt, dass hier das Fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um voll­kom­men auf Linie mit den Aus­sa­gen und For­de­run­gen des Au­ßen­mi­nis­ters sei.

Auch wenn der Au­ßen­mi­nis­ter stets die Wich­tig­keit der Nie­der­las­sungs­frei­heit be­tont, schei­nen die be­schrie­be­nen Po­si­ti­ons­wech­sel nur aus einem Grund plau­si­bel: Die ÖVP über­nimmt aus Angst vor der FPÖ ir­gend­wel­che For­de­run­gen– ob diese mit den ei­ge­nen Grund­ein­stel­lun­gen ver­ein­bar sind oder nicht, ist dabei völ­lig ne­ben­säch­lich. Wer braucht schon Grund­sät­ze.

Foto © Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles / Mike Ranz