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Sozialversicherung zockt arbeitende Pensionist_innen ab

Im letzten Sozialausschuss des Parlaments haben wir ein besonders skurriles Thema aufs Tapet gebracht: Die Pensionsversicherungspflicht von Erwerbstätigen, die bereits in Alterspension sind. Ja, richtig gehört. Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und das Regelpensionsalter von 65 bzw. 60 erreicht haben, können zu ihrem Pensionsbezug unbegrenzt dazu verdienen – soweit ja verständlich. Dass sie dafür auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen ist ebenso klar. Aber vollkommen unverständlich ist, warum diese Personen Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sind ja bereits in Pension und erhalten ihre Bezüge – der Versicherungsfall ist schließlich bereits eingetreten. Das ist fast schon so, als ob ein Arbeitsloser noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge abführen müsste.

Manch einer würde nun argumentieren, dass dies wohl nur sehr wenige Personen betreffe – weit gefehlt. Nach Aussage des Sozialministers sind in Österreich mehr als 67.000 Pensionistinnen und Pensionisten in dieser Situation und zahlen Pensionsversicherungsbeiträge ein, obwohl sie bereits in Pension sind. Und die finanzielle Belastung dadurch ist immens. Ein Beispiel: Eine 62jährige Pensionistin mit einer Alterspension von jährlich 16.800 EUR verdient jährlich 9.800 EUR dazu. Dafür müssen dann 2.234,40 € in die Pensionsversicherung eingezahlt werden, ihr Anteil als Dienstnehmerin beträgt 1.004,50 €. Und was hat die Pensionistin davon? Ihre jährliche Pension steigt im nächsten Jahr um 97,72 €, folglich monatlich um circa 7,- €. Kein Wunder, dass der Präsident der Wirtschaftskammer, Christoph Leitl, das als “staatlich legitimierte Abzocke” bezeichnet.

Ältere Menschen sind im Erwerbsleben eine Bereicherung und Chance und dürfen nicht einfach über den Tisch gezogen werden. Auch in der Regierungskoalition wird das zumindest von Einzelpersonen erkannt. „Wer länger arbeitet, der soll auch was davon haben“, so Peter McDonald – damals noch in der Position des SVA-Obmannes, heute Obmann des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Und ebenso sagen die Seniorenvertreter von ÖVP und SPÖ Andreas Khol und Karl Blecha unisono: „Wenn wir wollen, dass die Menschen in Österreich länger arbeiten, muss sich das auch für den Einzelnen lohnen“. Entsprechend setzen sie sich für die Streichung dieser Pensionsversicherungsbeiträge ein.

Wir als NEOS jedoch, haben im Sozialausschuss auch tatsächlich beantragt, diese absurde Regelung abzuschaffen. Die Regierungskoalition hat unseren Antrag nun bereits zum zweiten Mal vertagt – das ist für sie weitaus eleganter, als den Antrag einfach abzulehnen. Und warum? Sozialminister Hundstorfer hat darauf hingewiesen, dass sonst der Sozialversicherung 130 Mio. € an Beiträgen entgingen – es geht hier also erklärtermaßen um ein Abkassieren und nicht um den Versicherungsschutz. Wenn die Beiträge in einem angemessenen Verhältnis zu den daraus erwachsenden Leistungen stünden, müsste Hundstorfer ja nicht mit dem Einnahmenentgang argumentieren. Man muss sich die Frage stellen, weshalb die betroffenen Personen sich diese Frotzelei überhaupt antun. Ganz einfach – diese Leute sind zu jung, zu gesund und zu aktiv, um nichts zu tun. Sie möchten weiterhin arbeiten, weil es sie körperlich und geistig fit hält und ihnen mehr Möglichkeiten eröffnet.

Diese Tatsache müssen wir uns vor Augen führen und einmal grundsätzlich über unser Pensionssystem nachdenken. Der Moment, ab dem ein Mensch in Pension gehen möchte oder aus physischen Gründen gehen muss, ist individuell sehr unterschiedlich. Unser derzeitiges System bildet das nicht ab und lässt viel Potenzial ungenutzt. Wir müssen ältere Personen, die länger arbeiten können und wollen, als Chance wahrnehmen und uns endlich von der Vorstellung befreien, sie wären eine Belastung für den Arbeitsmarkt. Denn es zeigt sich deutlich, dass jene, die bereits eine Pension beziehen und doch noch erwerbstätig sind, sehr spezifische Tätigkeiten ausüben. Es sind in der großen Mehrzahl der Fälle keine Top-Positionen oder Vollzeitstellen, sie arbeiten eher im Hintergrund und werden dennoch in den Unternehmen für ihr Know-How und ihre Erfahrungen geschätzt und gebraucht. Das Totschlag-Argument des Ministers, dass es durch sie zu einer Verdrängung am Arbeitsmarkt käme, hält einer sachlichen Betrachtung einfach nicht stand. Die Tätigkeiten, die von erwerbstätigen Pensionsbeziehern ausgeführt werden, werden nicht von 50-jährigen Erwerbstätigen wahrgenommen (die in der Regeln Vollzeitstellen suchen) bzw. können teilweise fachlich von ihnen nicht wahrgenommen werden. Es gibt daher keine Verdrängung am Arbeitsmarkt.

Das Bundeskanzleramt hat dieses Potenzial ebenfalls erkannt und setzt Beamte im Ruhestand als Experten in den Ministerien ein. Für Beamte gilt übrigens eine Regelung nicht: Sie dürfen bereits vor Erreichen des Regelpensionsalters, also auch schon in Frühpension, unbegrenzt dazuverdienen, während für gleichaltrige ASVG/APG-Versicherte noch die Geringfügigkeitsgrenze gilt. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende finden.

Der langfristig sinnvolle Schritt wäre ohnehin ein flexibles Pensionseintrittsalter, dass sich die Einzelperson selbst wählen kann und bei dem die Höhe der Auszahlungen aus der Pension individuell berechnet wird. Denn ein solches Flexipensionsmodell macht alle Zuverdienst- oder Teilpensionsregelungen überflüssig: Jeder kann selbst entscheiden, wann er mit welcher Pensionshöhe in den Ruhestand geht und ob er nebenbei noch weiterverdienen möchte oder nicht. Länder wie Schweden haben solche Modelle bereits seit Jahren im Einsatz und gelten international als Vorbild.

Unser Antrag im Sozialausschuss ist also nur ein Mosaikstein von alledem, was wir im Pensionsbereich und insbesondere bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer noch zu erledigen haben. Packen wir es an!

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