Rauchverbot bei jeder Mitfahrgelegenheit – ein Murks von Tabakgesetz
Zuerst ein klares Bekenntnis: NEOS steht klar für einen verbesserten Nichtraucherschutz. Trotzdem lehnen wir die neue Regelung des Tabakgesetzes ab, denn diese wird Bereiche mit Rauchverboten belegen, bei denen überhaupt keine Beeinträchtigung von Nichtrauchern gegeben ist und bei denen unverhältnismäßig stark in die Privatautonomie eingegriffen wird.
Ein Beispiel: Vom Rauchverbot miterfasst sind Räume von privaten Vereinen, sofern diese eine Veranstaltung abhalten. Dabei ist egal, ob es sich um eine öffentliche oder geschlossene Veranstaltung handelt. Treffen sich also die Mitglieder des -Kartenspieler-Vereins zum Bridge-Turnier und haben noch einen geladen Gastspieler dabei, so ist ihnen Rauchen in ihren eigenen Vereinsräumen verboten. Das gilt selbst dann, wenn das Turnier überhaupt nicht öffentlich zugänglich ist.
Ein zweites Beispiel: Rauchverbot gilt entsprechend der Regierungsvorlage auch dort, wo „private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung“ eingesetzt werden. Ein entgeltliches Rechtsgeschäft erkannt man daran, dass der Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht. Das ist zum Beispiel bei Mitfahrgelegenheiten der Fall. Diese erfolgen nicht gewerblich, denn die Mitfahrer entrichten nur einen Kostenanteil an den Fahrer. Es handelt sich jedoch klar um eine entgeltliche private Personenbeförderung. Auch in diesen privaten Autos gilt in Zukunft ein gesetzliches Rauchverbot und eine Kennzeichnungspflicht.
Beide Beispiele, die Vereins-Veranstaltungen und Mitfahrgelegenheiten zeigen, wie absurd die Folgen dieser neuen Regelung sein werden. Und selbst in der Gastronomie haben sie eine neue Absurdität geschaffen: Raucherräume in Restaurants sind nur dann erlaubt, wenn das Restaurant zu einem Hotel dazugehört. In den Augen der Bundesregierung ist anscheinend der Ort der Nächtigung entscheidend für Nichtraucherschutz. Damit wird ein Zwei-Klassen-System von Restaurants geschaffen.
Zusätzlich leistet sich diese Regierungsvorlage aber auch bei E-Zigaretten mehrere unsinnige Regelungen. Es werden Nicht-Tabakprodukte im Tabakgesetz definiert und verboten. Man bekommt beim Lesen den Eindruck, die federführenden Personen hätten schlicht kein Interesse an der sachlich richtigen Auseinandersetzung mit den einzelnen Produkten gehabt. Anders lässt sich auch die Festschreibung von beliebigen, noch unbekannten “neuartigen Erzeugnissen” nicht erklären, die unabhängig von einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung mit einem Rauchverbot belegt werden. Wen wundert es da noch, dass selbst der Wirtschaftsbund eine Ausnahme der E-Zigarette vom Rauchverbot fordert? Betroffen sind außer den E-Zigaretten auch Wasserpfeifen, sogar die nicht-tabakhaltigen. Hier gibt es eine Reihe spezialisierter Shisha-Bars, deren Hauptgeschäftstätigkeit auf dem Verkauf von Shishas beruht. Niemand, der nicht Rauchen möchte, würde eine Shisha-Bar betreten. Da die Geschäftstätigkeit der Shisha-Bars auf dem Rauchen von Wasserpfeifen beruht, wird über Nacht einer ganzen Branche die Geschäftsgrundlage entzogen, ohne dass einem einzigen Nichtraucher damit geholfen wäre.
Tatsächlich ausgenommen vom Rauchverbot werden die Tabaktrafiken und das ist dann doch sehr erstaunlich. Man könnte meinen, Shisha-Bars und Tabaktrafiken würden sich in vielen Punkten gleichen: Der Kundenkreis besteht aus Rauchern, die Hauptgeschäftstätigkeit besteht in Tabakprodukten bzw. Wasserpfeifen. Es ist anzunehmen, dass die Trafik vermutlich auch häufig von Menschen aufgesucht wird, die einfach nur Parkscheine oder Zeitschriften brauchen, während die Shisha-Bar für Nicht-Raucher kaum Angebote hat. Trotzdem wird den Tabaktrafiken willkürlich eine rechtliche Sonderstellung gegeben.
Anhand dieser Dinge ist klar zu sehen, dass auch dieses Gesetz nicht lange halten wird. Es ist die wiederholte Korrektur einer von Anfang nicht durchdachten Verbotsgesetzgebung, die viel zu weit in die Privatautonomie der Menschen eingreift. Als NEOS haben wir einen verbesserten Nichtraucherschutz, der zielgerichtet an den richtigen Stellen ansetzt und sich auf den Arbeitnehmerschutz konzentriert, befürwortet. Aber einen solchen Murks, wie diese Regierungsvorlage, können wir nur ablehnen.
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