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Rauch­ver­bot bei jeder Mit­fahr­ge­le­gen­heit – ein Murks von Ta­bak­ge­setz

Zu­erst ein kla­res Be­kennt­nis: NEOS steht klar für einen ver­bes­ser­ten Nicht­rau­cher­schutz. Trotz­dem leh­nen wir die neue Re­ge­lung des Ta­bak­ge­set­zes ab, denn diese wird Be­rei­che mit Rauch­ver­bo­ten be­le­gen, bei denen über­haupt keine Be­ein­träch­ti­gung von Nicht­rau­chern ge­ge­ben ist und bei denen un­ver­hält­nis­mä­ßig stark in die Pri­vat­au­to­no­mie ein­ge­grif­fen wird.

Ein Bei­spiel: Vom Rauch­ver­bot mit­er­fasst sind Räume von pri­va­ten Ver­ei­nen, so­fern diese eine Ver­an­stal­tung ab­hal­ten. Dabei ist egal, ob es sich um eine öf­fent­li­che oder ge­schlos­se­ne Ver­an­stal­tung han­delt. Tref­fen sich also die Mit­glie­der des -Kar­ten­spie­ler-Ver­eins zum Bridge-Tur­nier und haben noch einen ge­la­den Gast­spie­ler dabei, so ist ihnen Rau­chen in ihren ei­ge­nen Ver­eins­räu­men ver­bo­ten. Das gilt selbst dann, wenn das Tur­nier über­haupt nicht öf­fent­lich zu­gäng­lich ist.

Ein zwei­tes Bei­spiel: Rauch­ver­bot gilt ent­spre­chend der Re­gie­rungs­vor­la­ge auch dort, wo „pri­va­te Ver­kehrs­mit­tel zur ent­gelt­li­chen oder ge­werb­li­chen Per­so­nen­be­för­de­rung“ ein­ge­setzt wer­den. Ein ent­gelt­li­ches Rechts­ge­schäft er­kannt man daran, dass der Leis­tung eine Ge­gen­leis­tung ge­gen­über steht. Das ist zum Bei­spiel bei Mit­fahr­ge­le­gen­hei­ten der Fall. Diese er­fol­gen nicht ge­werb­lich, denn die Mit­fah­rer ent­rich­ten nur einen Kos­ten­an­teil an den Fah­rer. Es han­delt sich je­doch klar um eine ent­gelt­li­che pri­va­te Per­so­nen­be­för­de­rung. Auch in die­sen pri­va­ten Autos gilt in Zu­kunft ein ge­setz­li­ches Rauch­ver­bot und eine Kenn­zeich­nungs­pflicht.

Beide Bei­spie­le, die Ver­eins-Ver­an­stal­tun­gen und Mit­fahr­ge­le­gen­hei­ten zei­gen, wie ab­surd die Fol­gen die­ser neuen Re­ge­lung sein wer­den. Und selbst in der Gas­tro­no­mie haben sie eine neue Ab­sur­di­tät ge­schaf­fen: Rau­cher­räu­me in Re­stau­rants sind nur dann er­laubt, wenn das Re­stau­rant zu einem Hotel da­zu­ge­hört. In den Augen der Bun­des­re­gie­rung ist an­schei­nend der Ort der Näch­ti­gung ent­schei­dend für Nicht­rau­cher­schutz. Damit wird ein Zwei-Klas­sen-Sys­tem von Re­stau­rants ge­schaf­fen.

Zu­sätz­lich leis­tet sich diese Re­gie­rungs­vor­la­ge aber auch bei E-Zi­ga­ret­ten meh­re­re un­sin­ni­ge Re­ge­lun­gen. Es wer­den Nicht-Ta­bak­pro­duk­te im Ta­bak­ge­setz de­fi­niert und ver­bo­ten. Man be­kommt beim Lesen den Ein­druck, die fe­der­füh­ren­den Per­so­nen hät­ten schlicht kein In­ter­es­se an der sach­lich rich­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zung mit den ein­zel­nen Pro­duk­ten ge­habt. An­ders lässt sich auch die Fest­schrei­bung von be­lie­bi­gen, noch un­be­kann­ten “neu­ar­ti­gen Er­zeug­nis­sen” nicht er­klä­ren, die un­ab­hän­gig von einer mög­li­chen Ge­sund­heits­be­ein­träch­ti­gung mit einem Rauch­ver­bot be­legt wer­den. Wen wun­dert es da noch, dass selbst der Wirt­schafts­bund eine Aus­nah­me der E-Zi­ga­ret­te vom Rauch­ver­bot for­dert? Be­trof­fen sind außer den E-Zi­ga­ret­ten auch Was­ser­pfei­fen, sogar die nicht-ta­bak­hal­ti­gen. Hier gibt es eine Reihe spe­zia­li­sier­ter Shi­sha-Bars, deren Haupt­ge­schäfts­tä­tig­keit auf dem Ver­kauf von Shishas be­ruht. Nie­mand, der nicht Rau­chen möch­te, würde eine Shi­sha-Bar be­tre­ten. Da die Ge­schäfts­tä­tig­keit der Shi­sha-Bars auf dem Rau­chen von Was­ser­pfei­fen be­ruht, wird über Nacht einer gan­zen Bran­che die Ge­schäfts­grund­la­ge ent­zo­gen, ohne dass einem ein­zi­gen Nicht­rau­cher damit ge­hol­fen wäre.

Tat­säch­lich aus­ge­nom­men vom Rauch­ver­bot wer­den die Ta­bakt­ra­fi­ken und das ist dann doch sehr er­staun­lich. Man könn­te mei­nen, Shi­sha-Bars und Ta­bakt­ra­fi­ken wür­den sich in vie­len Punk­ten glei­chen: Der Kun­den­kreis be­steht aus Rau­chern, die Haupt­ge­schäfts­tä­tig­keit be­steht in Ta­bak­pro­duk­ten bzw. Was­ser­pfei­fen. Es ist an­zu­neh­men, dass die Tra­fik ver­mut­lich auch häu­fig von Men­schen auf­ge­sucht wird, die ein­fach nur Park­schei­ne oder Zeit­schrif­ten brau­chen, wäh­rend die Shi­sha-Bar für Nicht-Rau­cher kaum An­ge­bo­te hat. Trotz­dem wird den Ta­bakt­ra­fi­ken will­kür­lich eine recht­li­che Son­der­stel­lung ge­ge­ben.

An­hand die­ser Dinge ist klar zu sehen, dass auch die­ses Ge­setz nicht lange hal­ten wird. Es ist die wie­der­hol­te Kor­rek­tur einer von An­fang nicht durch­dach­ten Ver­bots­ge­setz­ge­bung, die viel zu weit in die Pri­vat­au­to­no­mie der Men­schen ein­greift. Als NEOS haben wir einen ver­bes­ser­ten Nicht­rau­cher­schutz, der ziel­ge­rich­tet an den rich­ti­gen Stel­len an­setzt und sich auf den Ar­beit­neh­mer­schutz kon­zen­triert, be­für­wor­tet. Aber einen sol­chen Murks, wie diese Re­gie­rungs­vor­la­ge, kön­nen wir nur ab­leh­nen.

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