Luxuspensionen: Some animals are more equal than others
Ende 2013 holte BM Hundstorfer alle Parteien zum Thema „Sonderpensionen“ an einen Tisch. Es hieß, es gehe um ein paar Altfälle extremer Pensionen, die man hier regeln müsse. Man konzentriere sich auf ein vollständiges Erfassen dieser Altfälle. Heute gebe es das alles nicht mehr. Alle betroffenen Institutionen hätten ihre Dienstrechte reformiert. Neueintritte in OeNB, AK, WK, Sozialversicherungsträgern usw. seien alle im Allgemeinen Pensionsgesetz APG und würden maximal noch Beiträge in eine Pensionskasse bekommen, Privilegien alten Stils gebe es nicht mehr.
Für NEOS war klar, dass wir eine solche Regelung der Altfälle in Form von spürbaren Abschlägen unterstützen möchten. Auf einen Parteienbasar, wer noch schärfer und tiefer einschneidet, würden wir uns ohnedies nicht einlassen. Den Populismus-Wettbewerb gewinnen andere.
Zum vorgelegten Minsterialentwurf wurden von den Oppositionsparteien Ergänzungen und Änderungswünsche eingebracht. Dieser Entwurf änderte sich in der Folge mehrmals: Neue Rechtsträger kamen hinzu, Regelungen wurden leicht verschärft. Doch jene Variante, die schließlich in den Ministerrat kam, unterschied sich in einem wesentlichen Punkt völlig von allem bis dahin Besprochenen: Für zukünftige Verträge, die erst noch abzuschließen sind, werden weiterhin Sonderpensionen zulässig sein. Für solche Pensionen wird nun eine Grenze in Höhe der doppelten Höchstbeitragsgrundlage (EUR 9.060,00) eingezogen. Pro Monat, versteht sich, sohin EUR 126.840,00 im Jahr.
Meine als NEOS-Vertreter eingebrachte Frage, warum es zusätzlich zu einer APG-Pension plus Pensionskassenpension darüber hinaus einer Zusatzpension in Höhe von EUR 9.060,00 bedürfe, wurde weder im direkten Gespräch mit Ministeriumsvertretern noch im Sozialausschuss in nachvollziehbarer Weise beantwortet. Vielmehr hat sich der Eindruck verfestigt, dass auch in Zukunft jener Privilegienstadel perpetuiert werden soll, in dem SPÖ und ÖVP ihren Schützlingen exorbitante Pensionslösungen zukommen lassen. Noch dazu wird die Zulässigkeit solcher Luxuspensionen im Verfassungsrang stehen.
Die Grünen unterstützen die von der Regierung vorgelegte Lösung und freuen sich, niedrigere Betragsgrenzen ausverhandelt zu haben. Das ist ihnen Grund genug, sich als Steigbügelhalter von SPÖ/ÖVP dafür herzugeben, Pensionsprivilegien in Form eines Verfassungsgesetzes festzuschreiben. Privilegien, für eine kleine Gruppe von Bediensteten im öffentlichen Sektor, deren Floribus vom normalen Steuerzahler getragen werden muss. Als Partner in vier Landesregierungen sind die Grünen wohl schon zu sehr Teil des politischen Establishments und als solche gewohnt, dass im öffentlichen Bereich andere Regeln gelten. Wie weit mit diesem Verhalten die grüne Hoffnung verbunden ist, irgendwann selbst in den Genuss solcher Luxuspensionen zu kommen, bleibt im Dunkeln.
Die Regelung von Altfällen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch für die Zukunft haben die Volksvertreter die Pflicht, die Wiederholung solcher Sündenfälle auszuschließen und Luxuspensionen ein für allemal abzustellen.
Es hätte hier die große Chance bestanden, einen wesentlichen Schritt hin zu einem gemeinsamen Pensionsrecht für alle Österreicherinnen und Österreicher zu setzen. Statt dessen wird künftig in der Verfassung stehen, dass „some animals more equal than others“ sind.
Anders als die Grünen halten wir von NEOS solche Zusatzpensionen von EUR 9.060,00 aus öffentlichen Kassen für eine Zumutung gegenüber der steuerzahlenden Bevölkerung, die mit einer Durchschnittspension von EUR 1.150,00 ihren Ruhestand bestreitet.
Das tragen wir nicht mit.
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