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Fürsten der Finsternis im Reich der Pensionen

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht 2017/64 überprüft, wie die neun Bundesländer mit den Pensionserhöhungen ihrer Landesbeamten in Ruhe umgehen. Das Urteil – nicht gerade positiv.

Während die Ruhebezüge („Pensionen“) von Bundesbeamten nach derselben Logik erhöht werden wie die Pensionen nach ASVG, sieht das bei den Landesbeamten anders aus. Jedes Bundesland hat sein eigenes System.

Dass Wien mit den eigenen Beamten i.R. großzügig umgeht, überrascht nicht. An der Spitze der Großzügigen findet sich allerdings das Bundesland Vorarlberg, das zu Unrecht im Ruf steht, mit Sparsamkeit zu glänzen. Wenn ein Bundesbeamter und ein Vorarlberger Landesbeamter 2005 mit € 3.500 brutto in Ruhestand gegangen sind, hat der Vorarlberger Landesbeamte im Jahr 2016 um rund € 350 mehr im Monat als der Bundesbeamte.

Das ist nicht gerecht. Der Rechnungshof verlangt gleiches Recht für alle und empfiehlt:

  • Die erste Pensionserhöhung auch bei Landesbeamten erst im zweiten vollen Pensionsjahr
  • Erhöhung der Ruhebezüge maximal mit dem ASVG-Faktor
  • Ruhebezüge über der Höchstbeitragsgrundlage (€ 5.130) nur mit einem Fixbetrag erhöhen

Die Antwort der Landesfürsten an den Rechnungshof war leider eindeutig: Keine. Es geht alles weiter wie bisher.

Für NEOS bedeutet das eine zusätzliche Aufforderung, im Kampf um ein gerechtes und enkelfittes Pensionssystem dran zu bleiben.

2017-12-22_Rechnungshof

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