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Das Tabakgesetz: Hilft Konzernen, schadet Kleinunternehmern

Diese Woche setzt der Nationalrat die TBD II (EU-Tabakprodukterichtlinie) in österreichisches Recht um. In letzter Minute. Auf die schlechtest mögliche Art.

Zigaretten, E-Zigaretten, E-Shishas, Kautabak und sogenannte „neuartige Produkte“ ohne Nikotin und ohne Tabak werden in einem Aufwaschen dem Tabakgesetz unterworfen.

Künftig unterliegen also auch nikotinfreie Produkte, wenn sie mit einer E-Zigarette verdampft werden, dem Tabakgesetz. In einem Geschäft, das solche E-Zigaretten verkauft, gilt natürlich Rauchverbot, sodass dieses nikotin- und tabakfreie Produkt dort auch nicht probiert werden darf. Gleichzeitig bleibt das Rauchen von Zigarren und Zigaretten in einer Trafik erlaubt, wenn man das Produkt dort probieren möchte. Logisch.

Neu ist auch ein komplettes Verbot von Versandhandel für alle Produkte rund um E-Zigaretten, Kautabak, Snus und andere „neuartige Produkte“. Das ist vor allem ein harter Schlag für jene österreichischen Unternehmer, die in diesem recht jungen Geschäftsfeld tätig sind und ihr Start-up aufgebaut haben. Erfolgreich hat die Tabaklobby der etablierten Großkonzerne erreicht, dass die Regierung den lästigen Konkurrenten aus dem neuen Segment der E-Zigaretten den ökonomischen Hahn zudreht.

Ein solches Versandhandelsverbot verlangt die EU-Richtlinie aber nicht. Österreichische Konsumenten werden ihren Bedarf daher künftig durch Bestellungen im Ausland decken. So funktioniert hierzulande das, was die Bundesregierung und die Wirtschaftskammer eine „Unternehmeroffensive“ nennen.

Warum das alles? „Jugendschutz“, lautete die Erklärung dazu im Gesundheitsausschuss.

 

Highlights aus dem neuen Tabakgesetz:

5 Abs 7 „Der allgemeine Warnhinweis und die Informationsbotschaft nach den Abs. 1 und 2 sind in Helvetika fett schwarz auf weißem Hintergrund zu drucken, ..

Okay, Arial geht nicht. Aber wenn meine Software nur Helvetica mit „c“ statt „k“ kennt?

5b Abs 4 „Bei Packungen mit einem Klappdeckel ist die nächste am ehesten ins Auge fallende Fläche jene Fläche, die bei geöffneter Packung sichtbar wird.“

Äh, ja.

5e. (1) „Zigarettenpackungen müssen quaderförmig sein. Packungen für Tabak zum Selbstdrehen müssen Quader- oder Zylinderform oder die Form eines Beutels haben.“

Zylinderform geht, Pyramidenform nicht. Kugelform auch nicht. Ordnung muss sein.

 

UPDATE 28.04.2016:
Mein Abänderungsantrag zur Korrektur der falschen Schreibweise von Helvetica wurde abgelehnt. Jetzt steht im Gesetz tatsächlich Helvetika. Und diese Schriftart gibt es seit gestern nun tatsächlich. Oben Helvetika, unten Helvetica. Futurezone berichtet

rauchen_warnung_helvetika rauchen_warnung

1 Comment
  • Mag. Ronald Weber

    28. April 2016 at 4:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Loacker !

    Vielen Dank für ihren Einsatz.

    Wir sind ein reiner Onlineshop für elektronische Dampfgeräte (kein Offlinestore). Wir haben zwei Mitarbeiterinnen mit Kindern.

    Mit einer Übergangsfrist von 23 Tagen wurden wir gestern vom österreichischen Staat zwangsenteignet.

    Und wieder einmal bleibt nur der Rechtsweg offen und müssen vorraussichtlich unsere Mitarbeiterinnen kündigen. Aber gut was sind anscheinend Arbeitsplätze !?

    Geht hier wirklich die Macht vom Volke aus oder leider doch von der Lobby. Eine tolle Leistung.

    Mag. Ronald Weber

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