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Frühpension

Die abschlagsfreie Frühpension muss wieder weg

Am 19.09.2019 war der Parlamentsbasar in vollem Gang: Zehn Tage vor der Nationalratswahl wurden großzügig Wahlgeschenke verteilt. In einer Hauruck-Aktion reichten auch die SPÖ-Abgeordneten Wimmer und Muchitsch einen Antrag auf abschlagsfreie Frühpension ein. Genauer: Wer mit 62 statt mit 65 in Pension geht, soll keine Abschläge auf seine Pension bekommen, wenn er 45 Beitragsjahre nachweisen kann.

In der entscheidenden dritten Lesung stimmten ÖVP, SPÖ, FPÖ und die Liste Jetzt der abschlagsfreien Frühpension zu.

Von dieser abschlagsfreien Frühpension profitieren bis 2028 ausschließlich Männer. Frauen gehen nämlich bis dahin sowieso ohne Abschläge früher in Pension. Außerdem betrifft diese Besserstellung eine Personengruppe, die im Schnitt nach Abschlägen eine Pension von EUR 2.500 brutto bekommt. Das ist innerhalb des österreichischen Systems ein überdurchschnittlich hoher Wert. Diese hohen Pensionen werden ohne Abschläge noch höher ausfallen, was den Abstand zwischen Frauen- und Männerpensionen weiter vergrößert.

Bis Jahrgang 1953 konnten Versicherte mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen. Ab 01.01.2020 wird das wieder möglich. Das bedeutet, dass jene Personengruppe, die nach 1953 geboren ist und bis 31.12.2019 in Pension gegangen ist, schlechter gestellt wird als ihre älteren und ihre jüngeren Mitbürger. Sie haben nämlich 0,35% Abschlag pro Monat in Kauf nehmen müssen. Mit welcher Rechtfertigung hier wenige Jahrgänge schlechter gestellt werden, bleibt ungeklärt.

Ganz abgesehen davon: Wenn sich alle Parteien darüber einig sind, dass wir „das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranführen“ müssen, bewirken abschlagsfreie Frühpensionen genau das Gegenteil. Kaum einer wird länger arbeiten, wenn er dieselbe Pensionsleistung auch sofort haben kann.

Die NEOS-Fraktion votierte als einzige geschlossen gegen den Vorschlag. Nun kommen viele Mails von Bürgern mit allen möglichen Einwänden gegen unsere Position.

„Aber 45 Jahre müssen doch reichen“

Natürlich reichen 45 Beitragsjahre, um in Pension zu gehen. Doch wer nach 45 Jahren im Alter von 62 in Pension geht, bezieht seine Pension um drei Jahre länger als jemand, der im Alter von 65 in Pension geht.

EUR 2.500,00 Pensionsleistung 14mal im Jahr ergeben über einen Zeitraum von drei Jahren die stattliche Summe von EUR 105.000,00. Ob also jemand diese EUR 105.000 bekommt oder nicht, muss ein faires System in Form von Abschlägen für früheren Pensionsantritt berücksichtigen.

„Die haben auch früher zu arbeiten begonnen“

Ja. Wer im Alter von 62 schon 45 Beitragsjahre vorweisen kann, muss spätestens im Alter von 17 zu arbeiten begonnen haben. Ein gutes Pensionssystem muss aber immer beides berücksichtigen: Wer früh ins Arbeitsleben getreten ist und viele Beitragsmonate geleistet hat, bekommt mehr. Wer länger arbeitet und daher später in Pension geht, bekommt ebenfalls mehr. Es wäre unfair und unlogisch, nur einen der beiden Faktoren zu berücksichtigen.

Unser Pensionssystem berechnet natürlich ein, wenn jemand schon in jungen Jahren arbeitet: Jeder Beitragsmonat erhöht die Pension. Und Beitragsmonate, die sehr lange zurück liegen, werden entsprechend stark aufgewertet. Im Jahr 1975 lag die Höchstbeitragsgrundlage beispielsweise bei (umgerechnet) EUR 850,27, was heute auf dem Pensionskonto mit EUR 2.612,03 zu Buche schlägt.

So gibt es Personen, die früh angefangen haben und spät aufhören. Andere fangen spät an und hören spät auf. Und wieder andere fangen schon in jungen Jahren zu arbeiten an, gehen dafür früher in Pension.

„Wer erst mit 20 zu arbeiten beginnt, hatte dafür eine längere Ausbildung“

Kann sein, dass jemand, der seine 45 Beitragsjahre nicht mit 62 sondern erst mit 65 erreicht, eine längere Ausbildung hatte. Es ist aber auch denkbar, dass diese Person krankheitsbedingt länger ausgefallen ist oder einige Zeit arbeitslos war.

Und selbst wenn jemand bis 20 eine mit Steuergeld finanzierte Ausbildung absolviert hat, rechtfertigt das keine abschlagsfreien Frühpensionen für alle anderen im Pensionssystem der Sozialversicherung. Das Steuersystem verteilt um. Dafür ist die im Wesentlichen auf dem Versicherungsprinzip basierende Sozialversicherung nicht gedacht.

Der Beschluss muss wieder weg

Der Beschluss vom 19.09.2019 über die abschlagsfreie Frühpension war undurchdacht. Er führt zu unfairen Ergebnissen, er benachteiligt einige wenige Pensionsjahrgänge – und er kostet auf Dauer Milliarden.

Wir wollen diesen Beschluss so schnell wie möglich wieder rückgängig machen.

7 Comments
  • Peter Tschofen

    2. November 2019 at 13:52 Antworten

    Das sind ja alles fadenscheinige Ausreden die sie hier als Begründung finden.
    Die meisten, welche mit 15 oder 17 Jahren eine Lehre gemacht haben und die 45 Jahre zusammen bringen, haben ja in diesem Alter normalerweise ganz andere Jobs, wo das arbeiten dann nicht mehr so leicht fällt wie andere welche eine Akademische Ausbildung zu Kosten der damals schon arbeitenden gemacht haben.
    Mir ist ganz klar das es beide Bereiche braucht, aber die Besser ausgebildete Bevölkerung hat ja auch höhere Gehälter und daher auch höhere Pensionen zu erwarten, also wäre es nur gerechtfertigt, wenn früher arbeitende ohne Abschläge auch mit 45 Arbeitsjahren wie die „Besseren“ ja dann auch zu ja dann immer noch niedrigeren Pensionen in die Frühpension gehen können.

    Früher waren die Neos für mich wirklich eine Alternative (welche ich auch mehrere Male gewählt habe), aber inzwischen seit ihr ja eine reine Wirtschaftspartei geworden wo auf das „arbeitende Volk“ komplett vergessen wird.

    mfg.
    Peter Tschofen

    • Gerald Loacker

      2. November 2019 at 15:13 Antworten

      Sehr geehrter Herr Tschofen,
      Wie wir von der alten „Hacklerregelung“ wissen, nützen solche Besserstellungen für Langzeitversicherte vor allem Mitarbeitern in Büros. Es profitieren die Angestellten von Kammern, Sozialversicherungsträgern, Banken usw. Sie haben oft einen hohen Kündigungsschutz und kommen leichter auf ununterbrochene Karriereverläufe. Der typische „Hackler“ hat eher Unterbrechungen der Karriere durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Genau deshalb liegt auch der Schnitt der Pensionen dieser Leute NACH Abschlägen bei hohen EUR 2.500, eben weil die aus geschützten Bereichen kommen.
      Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Aber der Regelfall sieht eben anders aus.

      • Peter Tschofen

        28. Februar 2020 at 18:00 Antworten

        Wie oft oder wie lange kommen sie eigentlich noch mit der gleichen Leier, seit September kommen sie bei jeder Sitzung mit dem gleichen Thema, haben oder wollen sie keine wichtigeren Themen behandeln??? Hoffentlich kapieren sie bald, dass sie ja eh jedes Mal überstimmt werden! Ein Auszug der gestrigen Sitzung anbei…

        „“Grundsätzliche Kritik kam von den NEOS, die sich vor allem gegen die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension nach vierzig Versicherungsjahren (die so genannte Hacklerregelung) wandten. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kritisierte die Beschlüsse zu Pensionen im September 2019 als Wahlgeschenke, bei denen man die junge Generation vergessen habe. In dieser Richtung argumentierte auch NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty. Hier gehe es nicht um Jung gegen Alt, sondern um die Nachhaltigkeit des Pensionssystems, die alle ExpertInnen fordern. Mit den Beschlüssen, die im Herbst 2019 gefasst wurden, werde ein Pensionssystem fortgeschrieben, das die Interessen der jüngeren Generation nicht berücksichtige, sagte der NEOS-Abgeordnete. Er brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach die im Vorjahr gefassten Beschlüsse wieder rückgängig zu machen seien. Außerdem brachte er einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, mit dem erklärten Ziel, abschlagsfreie Frühpensionen abzuschaffen und die längerfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu sichern. Johannes Margreiter (NEOS) kritisierte, dass viel zu oft Gesetze beschlossen werden, die aufgrund schlechter Formulierung nicht angewendet werden können. Das Gesetz, das nun repariert werde, sei ein Beispiel für einen solchen Schnellschuss. Er sei jedenfalls dagegen, dass die Generationen gegeneinander ausgespielt werden, er wolle keine Altersversorgung auf Kosten der jüngeren Generation.

        Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich jedoch klar für den Beschluss aus. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) wandte sich dagegen zu versichern, die jüngere Generation gegen die Älteren auszuspielen. Bei Ehegattenrichtsatz sei ein Fehler passiert, der dazu geführt habe, dass die Pensionserhöhung bei diesen Pensionen nicht erfolgte. Dieser Fehler werde nun repariert. Auch für Ehepaare, die Ausgleichszulage beziehen, steigt die Pension nun um 3,6%.““

        Sie wollen wohl nicht kapieren, das ja auch Langzeitstudierende mit vielleicht 30 Jahren Beitragszahlung dann mit 65 teilweise sogar bedeutend höhere Pensionen ohne Abschläge bekommen als andere welche zum Teil mit 62 Jahren schon 47 Jahre eingezahlt haben, die sollten wohl alle als einzige 50 Jahre einzahlen.

        Aber wie schon gesagt sind sie ja eine reine Wirtschaftspartei und haben für Arbeiter und Angestellte nichts über!!! Also nicht wählbar!!!

        Das es immer solche gibt die ein System unberechtigt ausnützen, das wird es immer geben, aber dies sollte nicht als Grund herhalten andere ehrliche dadurch schlechter zu stellen.

        mfg.
        Peter Tschofen

  • Schreier Karl

    6. November 2019 at 11:27 Antworten

    Schreier Karl

    Ich bin Jahrgang 1955 und habe über 45 Jahre ohne auch nur einen Tag Unterbrechung in das System eingezahlt.
    Als ich 2017 mit 62 in Pension ging habe ich die Abschläge hingenommen da man ja mit diesen das Antrittsalter
    anheben wollte.
    Da nun durch ein Wahlzuckerl die Abschläge wieder abgeschafft werden aber die bereits betroffenen Jahrgänge
    nicht in die neue Regelung mitgenommen werden sollen, werde ich also ein Pensionist 2. Klasse.

    Meiner Meinung nach soll es entweder Abschläge für alle oder für keinen geben.
    Ich hatte neben meiner Arbeit in der Privatwirtschaft auch nie Zeit um mir irgendwo eine 2. oder 3. Pension zu
    ersitzen so wie eine erhebliche Anzahl der Parlamentarier. Eine Hofratswitwe die nie etwas eingezahlt hat bezieht mehr
    Pension als ich.

    Ich möchte Sie hiermit bitten, wenn schon Ihr Wunsch nach Abschaffung der Abschläge nicht erfüllt werden
    sollte, dann doch im Sinne der Gerechtigkeit für die Mitnahme der betroffenen Jahrgänge in die
    neue Regelung zu stimmen.

    Mit Sicherheit werden sich die ca. 49 000 Pensionisten 2. Klasse bei den nächsten Wahlen daran erinnern wer zu Ihren
    Gunsten gestimmt hat.

    • Gerald Loacker

      15. November 2019 at 22:11 Antworten

      Sehr geehrter Herr Schreier,
      Ein Fehler wird nicht besser, wenn man ihn ausdehnt. Sie sehen an Ihrem eigenen Beispiel, wie ungerecht und undurchdacht das Gesetz vom 19.09.2019 ist. Es gehört ersatzlos gestrichen, damit alles wieder auf den alten Stand vom 18.09.2019 zurückgeführt wird.
      Schöne Grüße
      Gerald Loacker

  • Heinz Hagenbuchner

    29. Juni 2020 at 22:06 Antworten

    Es ist schon ein wenig grotesk, in Zeiten in denen wir einen historischen Höchststand an Arbeitslosen haben, sich über diese Regelung derart zu echauffieren.
    Ich arbeite seit über 46 Jahren durchgehend in der Privatwirtschaft (nein, nicht im Büro, sondern im Handel) und hatte das Glück mit insgesamt 3 Wochen Krankenstand auszukommen. Im Laufe meines Berufslebens konnte ich mich weiterentwickeln, durfte Verantwortung übernehmen und beziehe nun ein Gehalt, das gut zum Leben reicht. Ich spare nicht und gebe mein verdientes Geld auch gerne wieder aus, da ich ja auch einmal gelernt und verstanden habe, dass der Euro am Sparbuch niemandem wirklich hilft.
    Langsam fällt mir die Arbeit deutlich schwerer, ich hätte mir das nicht gedacht, als ich 55 Jahre alt war. Auch der Körper meldet sich und verlangt nach Unterstützung. Die hat er vor zwei Wochen in Form von 2 Stents erhalten. Meine beiden Zimmergenossen mit denen ich eine Nacht im Krankenhaus verbrachte, hatten eine sehr ähnliche Lebensgeschichte, vielleicht noch etwas beschwerlicher, weil beide körperlich anstrengendere Berufe haben als ich, aber auch sie werden nach Ihren Vorstellungen, lieber Herr Loacker, Abschläge in Kauf nehmen müssen.
    Wie auch immer, nach 3 weiteren Krankenstandstagen kann’s jetzt wieder weiter gehen. Eine Pension mit Abschlägen kommt für mich nicht in Frage, denn die wird zwar meine Fixkosten decken, aber nur noch schwer zum Leben reichen.
    Meine derzeitige berufliche Position ist umfangreich und wenn ich mich in den Ruhestand begebe, werden vermutlich 2 Menschen Arbeit finden. Zwei junge Arbeitslose weniger, ein Pensionist mehr. Ich denke, die Rechnung geht auf und ist bestimmt kein Einzelfall.
    Wenn man die Augen öffnet und den Kopf ein wenig zur Seite dreht, sieht man plötzlich mehr. Mit einem Mal steht das Pensionssystem nicht mehr alleine da, sondern ist eingebunden in ein gesamtheitliches Sozialsystem, das seinem Namen gerecht wird.
    Vieles von dem, was Sie im Nationalrat von sich geben, kann ich mittragen, bei manchen neoliberal angehauchten Statements in der Vergangenheit denke ich mir, das sollte einem Sozialsprecher nicht passieren.
    In dieser Angelegenheit spielt natürlich persönliche Betroffenheit eine Rolle, aber wie erwähnt, vor einigen Jahren konnte ich mir nicht vorstellen, dass mir die Arbeit einmal so schwer fallen würde. Hängt wohl auch mit der Dauer zusammen. Vielleicht sind 45 Jahre doch genug?

    • Gerald Loacker

      1. Mai 2021 at 10:28 Antworten

      Lieber Herr Hagenbuchner,
      Zwar mag der Gedanke naheliegen, dass ein früheres Pensionsalter mehr Jobs schaffen könnte. Tatsächlich ist es aber nicht so. Der Irrtum, der hier so naheliegt, heißt „lump of labour fallacy“ und ist wissenschaftlich bereits widerlegt.
      Ganz abgesehen davon werden in den nächsten Jahren die Boomer in Pension gehen und wesentlich schmalere Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt nachrücken, sodass die Nachfrage nach qualifizierten Leuten weiter steigen wird.

      Ja, 45 Jahre sind ausreichend für einen Pensionsantritt. Aber es ist ja logisch, dass die Pension nicht gleich hoch sein kann, wenn ich sie drei Jahre früher abrufe und damit drei Jahre länger beziehe. Die Einzahlungen und Auszahlungen müssen in einem logischen Verhältnis zueinander stehen.

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