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Warum Pensionssplitting Frauen nützt

Ja, Frau Tóth, in einem Punkt haben Sie recht: Die Ehe ist kein wirksames Mittel der Armutsbekämpfung, auf das man im Jahr 2018 setzen sollte. Auch frauenpolitisch präsentiert sich die derzeitige Ausgestaltung des Pensionssplittings fragwürdig.

Altersarmut kann so nicht verhindert werden. Doch durch die Verknüpfung von Pensionssplitting und Ehe beginnen Sie Ihren Beitrag mit einem Denkfehler. Das Splitting knüpft nämlich an die Elterneigenschaft, nicht an die rechtliche Qualität der Beziehung der Eltern zueinander, an. 

Tatsächlich arbeitet in Österreich fast jede zweite Frau in Teilzeit. Nach wie vor ist die Väterbeteiligung in Sachen Karenz- und Kinderbetreuung verschwindend gering. Vor allem auch deshalb verdienen Männer im Geschlechtervergleich mehr, aber auch Mütter weniger als Frauen, die keine Kinder haben. Die Folge – es bestehen große Unterschiede in der Höhe der Pensionen. Echte Gerechtigkeit liegt in weiter Ferne.

Würde man das derzeit geltende Modell[1] des freiwilligen Pensionssplittings einfach automatisieren, wäre das ein schweres frauenpolitisches Foul. Es würde die genannten Tendenzen noch verstärken. Die derzeitige Ausgestaltung des Pensionssplittings hat nämlich schwere Konstruktionsfehler:

Es fehlt die Symmetrie. Nur ein erwerbstätiger Elternteil kann für bis zu sieben Jahre einen bestimmten Teil (bis zu 50 %) seiner Pensionskontogutschriften an den anderen, der – oder in den meisten Fällen die – sich überwiegend um die Kindererziehung kümmert, abtreten. Das betrifft in erster Linie Frauen, die dadurch Anreize erhalten, bis zu sieben Jahre nicht am Arbeitsmarkt zu partizipieren. Ganz vereinfacht gesagt, verlieren damit beide Elternteile: Jener, der gibt, weil er im Gegenzug dafür nichts bekommt. Und jener, der bloß nimmt, weil er nichts geben kann und dessen Lebenseinkommen sich durch längere Abwesenheit vom Arbeitsmarkt schlussendlich verringert.

Für ein echtes Pensionssplitting sieht daher das NEOS-Modell[2] vor, dass beide miteinbezogen werden: Väter sollen darin bestärkt werden mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und Mütter dazu ermuntert, sich selbst eine Pension zu erarbeiten, die im Alter ein gutes Auskommen sichert. Die Pensionskontogutschriften beider Elternteile sollen ab der Geburt des Sprösslings für einen gewissen Zeitraum automatisch 50:50 geteilt werden. Die gemeinsam erwirtschafteten Beiträge werden zu gleichen Teilen geteilt.

Kein Elternteil muss dafür die Erwerbsarbeit einstellen und sich in eine Position als Bittsteller begeben. Jeder gibt und nimmt zu gleichen Teilen. Das schafft mehr Gleichberechtigung und eine fairere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie mehr (ökonomische) Unabhängigkeit, indem das bisherige Incentive für die Nichterwerbstätigkeit eines Elternteils wegfällt. Das dahinterliegende Konzept ist einfach: Wenn sich beide zu gleichen Teilen einbringen, haben am Ende des Tages alle mehr davon. Sollte ein Elternpaar sich für eine andere Möglichkeit der Aufteilung entscheiden oder das Pensionssplitting nicht in Anspruch nehmen wollen, steht das Opt-out offen. Damit bleibt die Entscheidung frei, Pensionskontogutschriften aufzuteilen oder nicht.

Natürlich ersetzt ein Pensionssplitting keine anderen Reformen: z.B. wären individuelle Ansprüche auf Karenz und Kinderbetreuungsgeld für beide Elternteile zu gleichen Teilen ein geeigneter nächster Schritt, um auch hier – diesmal auf Väterseite – faire Voraussetzungen zu schaffen.

[1] http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.779168&viewmode=content

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00152/fname_683886.pdf

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