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Zweiklassenmedizin? Nein, Mehrklassenmedizin

Die Frage, ob das österreichische Gesundheitssystem eine Zweiklassenmedizin kennt, darf als rein rhetorisch betrachtet werden. Wer zusätzliches, eigenes Geld für eine private Krankenversicherung aufbringt, bekommt eben zusätzliche und bessere Leistungen.

Doch auch für jene Versicherten, die ausschließlich in der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, gelten völlig unterschiedliche Bedingungen. Ein Beispiel dafür ist die Versorgung mit Heilmitteln (Medikamenten). Pro Versicherten geben die einzelnen Krankenkassen völlig unterschiedliche Summen aus:

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Den Beschäftigen der ÖBB  (VAEB) werden doppelt so hohe Arzneimittelkosten erstattet wie den Selbstständigen, die bei der SVA versichert sind. Auch unter den Gebietskrankenkassen differieren die Ausgaben pro Versicherten um mehr als 25%. Entweder unterscheidet sich die Gesundheit der Menschen sehr stark je nach Bundesland, oder (was wahrscheinlicher ist) die Kassen betreiben eine Rationierung der Leistungen je nach Budgetlage.

Der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ ist offensichtlich verletzt[1]. Wer die gleichen Beiträge bezahlt, muss auch Anspruch auf die gleichen Leistungen haben. Wenn die Kassen ihren Versicherten faire und gleiche Leistungen verweigern, müssen sie jedem Versicherten die Freiheit geben, seine Kasse frei zu wählen. Dann hätte zumindest jeder die gleiche Auswahl.

 

[1] Im Dunkeln bleiben die Daten der 16 „Krankenfürsorgeanstalten“ (KFA) für Landesbeamte verschiedener Bundesländer. Diese unterliegen nämlich nicht der Aufsicht des Gesundheitsministeriums und gehören auch nicht dem Hauptverband der SV-Träger an. Bei diesen KFA dürften die Medikamentenkosten pro Kopf noch höher sein, weil die KFA nicht von jenen Rabatten profitieren, die der Hauptverband mit der Pharmaindustrie aushandelt.

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